Abschreibung: Investitionen höher abschreiben und so schneller Steuern sparen!

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Viele Mandanten nehmen vor dem Jahreswechsel zur Steuerersparnis noch Investitionen vor. Häufig wird dann die Frage gestellt, wie viel kann ich dafür in dem Jahr noch von der Steuer absetzen, wie sehr lässt sich dadurch die Steuerlast noch drücken. Viele Mandanten sind überrascht, dass die Steuerersparnis nicht so hoch ausfällt wie erhofft. Daher beschäftigen wir uns mit dem Thema Abschreibung (Afa) für bewegliche Wirtschaftsgüter und der neuen Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau.

Inhalt

Investitionen werden meist nicht sofort steuerlich abgesetzt

Oft fällt die Steuerersparnis im Anschaffungsjahr nicht so hoch aus, wie erhofft. Bei vielen Investitionen werden die Anschaffungskosten  über die Abschreibung verteilt auf die Nutzungsdauer (Abschreibungszeitraum) als Betriebsausgabe abgesetzt. Bei Gebäuden gibt es deutlich weniger Abschreibung jährlich nur 2%, 2,5 % 3 % oder 4%.

Steuermythos: Investitionen vor dem Jahresende sparen viel Steuern

Die meisten Investitionen werden mehr als ein Jahr abgeschrieben. Bei unterjähriger Anschaffung im Anschaffungsjahr erfolgt der Ansatz der zeitanteilig mit 1/12 für jeden Monat der betrieblichen Zugehörigkeit.

Beispiel zur Abschreibung bei Investitionen am Jahresende

Im Dezember wird ein Gerät mit einer 5-jährigen Nutzungsdauer und Anschaffungskosten von 10.000 € angeschafft.

🔹 jährlich bei linearer Abschreibung Afa von 2.000 € als Betriebsausgabe (10.000 € Anschaffungskosten : 5 Jahre Nutzungsdauer)

🔹 im Anschaffungsjahr lediglich für den Dezember nur 1/12 der Abschreibung, 167 € Betriebsausgabe.

🔹 beim Spitzensteuersatz von 42 % 71 € Steuerersparnis bei 10.000 € Investition

Investitionen sofort einfach abschreiben und dadurch schnell Steuern sparen (Abschreibung bewegliche Wirtschaftsgüter)

Welche Möglichkeiten gibt es bei beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsgütern, diese sofort von der Steuer abzusetzen, dadurch Steuern zu sparen und mehr Liquidität zur Verfügung zu haben. Wir haben einige Möglichkeiten der Abschreibung für Sie zusammengestellt:

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Durch die Anschaffung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWGs) Steuern sofort und einfach sparen

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter, die selbstständig nutzungsfähig sein müssen und deren Anschaffungskosten maximal 800 € netto ohne Umsatzsteuer pro Wirtschaftsgut betragen. Der Vorteil ist, dass diese im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben werden können und die Steuerersparnis gleich eintritt. Mehr Informationen, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Besonderheiten bei der Abschreibung gelten finden Sie in dem gesonderten Beitrag hier.

Ab 2021 digitale Wirtschaftsgüter (Drucker, Software, Hardware, Computer) sofort als Abschreibung absetzbar

Ab 2021 wurde die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer auf 1 Jahr gesenkt. Die Anschaffungskosten sind daher sofort voll  im Jahr der Anschaffung absetzbar. Für Anschaffungen aus den Vorjahren mit Restbuchwerten zum 1.1.2021 kann der Restbuchwert voll abgeschrieben werden. Näheres finden Sie hier.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und Investitionsabzugsbetrag – Investitionen sofort einfach abschreiben und Steuern sparen

Investitionsabzugsbetrag und die Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind kombinierbar. Durch den geschickten Einsatz von Investitionsabzugsbetrag und Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter können auch Wirtschaftsgüter  mit Anschaffungskosten bis zu 1.333 € sofort voll abgeschrieben werden (Stand bis 31.12.2019). Rückwirkend wurde durch das Jahressteuergesetz 2020 der Investitionsabzugsbetrag von 40 % auf 50 % erhöht, so das dann Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 1.600 € sofort voll abgeschrieben werden können.  Hier finden Sie detaillierte Informationen.

Investitionen höher abschreiben und dadurch schneller durch höhere Abschreibung (AfA) Steuern sparen (Abschreibung bewegliche Wirtschaftsgüter)

Nehmen Mandanten Investitionen vor, erhoffen sie sich dadurch eine schnelle spürbare Steuerentlastung. Soweit keine laufenden Betriebsausgaben oder Werbungskosten oder geringwertige Wirtschaftsgüter vorliegen, sind Investitionen meist auf die Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutes abzuschreiben. Steuerlich gibt es oft Möglichkeiten durch steuerliche Gestaltung eine höhere Abschreibung (AfA) von den Investitionen vorzunehmen als die normale lineare Abschreibung. Mehr Abschreibung (AfA) bedeutet gleichzeitig mehr Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten gelten machen zu können, wodurch mehr Steuern gespart werden und mehr Liquidität zur Verfügung steht.

Wir haben einige Möglichkeiten der Abschreibung für beweglich abnutzbare Wirtschaftsgüter für Sie zusammengestellt:

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Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter eines Betriebes

Für Anschaffungen in den Jahren 2020, 2021 und 2022 gibt es die degressive Abschreibung für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eines Betriebes, mit der das bis zu 2,5 fache der linearen Abschreibung (jedoch maximal 25%) steuermindern abgeschrieben werden kann. Mehr Informationen dazu finden Sie in dem gesonderten Beitrag hier.

Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter eine Betriebes

Durch die Sonderabschreibung (Sonderafa) für bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter kann bei kleinen und mittleren Betrieben bis zu 20 % Sonderabschreibung in Anspruch genommen werden, wenn die entsprechenden Vorrausetzungen erfüllt sind. Hier stelle ich die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter vor.

Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits Abschreibung zeitlich vor der Investition vorziehen

Aufgrund des Investitionsabzugsbetrages kann bei Betrieben für die erst in der Zukunft beabsichtigte Anschaffung oder Herstellung bereits bis zu 3 Jahre vor der Investition ein Betrag von bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten / Herstellungskosten für bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bei kleinen und mittleren Betrieben gewinnmindernd abgezogen werden. Durch das Jahressteuergesetz 2020 wurde rückwirkende der Investitionsabzugsbetrag auf 50 % ab 2020 erhöht. Je nach den geltenden Betriebsgrößenmerkmalen ist für 2020 daher ein Investitionsabzugsbetrag von 40 % oder von 50 % möglich. Durch den Investitionsabzugsbetrag kann Liquidität für die durchzuführende Investition geschaffen werden. Mehr Informationen und die Grenzen der Größenmerkmale für kleine und mittlere Betriebe dazu finden Sie in folgenden Beiträgen Teil I und Teil II.

Abschreibung (AfA) kombinieren: Investitionsabzugsbetrag und gleichzeitig  Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Der Investitionsabzugsbetrag kann mit der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter kombiniert werden.  Näheres und ein Beispiel dazu finden sie hier.

AfA Kombination: degressive Abschreibung, Sonderabschreibung, Investitionsabzugsbetrag

Die degressive Abschreibung, die Sonderabreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter für kleine und mittlere Betriebe und der Investitionsabzugsbetrag sind mit einander kombinierbar, um deutlich mehr und schneller die Investition abzuschreiben. Natürlich müssen die jeweiligen Vorrausetzungen dafür vorliegen.

Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Geringwertige Wirtschaftsgüter (Laptop, Telefon) – Eintrag, Auswirkung in der Steuererklärung (Q&A)

Immer wieder erreichen uns auch Nachfragen zu den besprochenen Themen. Eine Zuhörerin hat uns mit ihren Fragen für diese Folge auf die Idee gebracht, ein kurzes Q&A zu Umsetzungsfragen zum Thema Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Geringwertige Wirtschaftsgüter zu machen, sämtliche Fragen und Antworten finden Sie hier.

Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau – bis zu 28 % in den ersten Jahren steuermindernd abschreiben und von der Steuer absetzen

Mit der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau werden Investitionen in neue Mietwohnungen gefördert. Als Sonderabschreibung kann im Jahr der Anschaffung/Herstellung und in den folgenden 3 Jahren ein Betrag von jährlich bis zu 5 % der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes in Anspruch genommen werden (bis zu 20 % Sonder-AfA in den ersten 4 Jahren).

Jährlich kann mit der linearen AfA von 2 % daher insgesamt bis zu 7 % Abschreibung steuermindernd geltend gemacht werden, also in den ersten 4 Jahren maximal bis zu 28 % der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Welche Beträge gefördert werden, welche Voraussetzungen, Obergrenzen, Besonderheiten und einzuhaltende Fristen gelten und wie Anschaffungsnebenkosten, Kosten für die Außenanlagen sowie Grund und Boden behandelt werden, erfahren Sie in diesem Blogartikel.

3 % Abschreibung für Gebäude, die Wohnzwecken dienen

Für Gebäude, die Wohnzwecken dienen und die nach dem 31.12. 2022 fertig gestellt werden, wurde eine Abschreibung von 3% eingeführt (vorher 2%).

Weitere Hinweise und Links

Haben sie steuerliche Themen und Fragen, die wir im Podcast, Blog oder in den Posts über unsere Social Media Kanäle aufgreifen sollen, dann schreiben Sie mir gern eine Mail an podcast@vesting-stb.de. Vielleicht haben Sie Glück und wir greifen die Frage oder das Thema auf. Natürlich können wir nicht auf spezifische Einzelfälle oder Probleme eingehen.

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Ihre Sabine Banse-Funke
Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax

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