Anästhesist mit Gerätenutzung ist keine Honorarkraft

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"Metax-News" September 2017

„Metax-News“ September 2017

Honorarkräfte an Kliniken zu beschäftigen, ist ein schwieriges Unterfangen. Das zeigt einmal mehr ein Urteil des Hessischen Landessozialgerichts. Das sah in der Arbeit eines auf Stundenbasis tätigen Anästhesisten ein sozialversicherungspflichtiges, weil abhängiges Beschäftigungsverhältnis. Die Gründe unter anderem: Der Arzt habe die Geräte der Klinik genutzt, ohne die er seine Tätigkeit nicht ausüben konnte. Zudem habe er einen festen Stundenlohn erhalten und damit kein Unternehmerrisiko getragen. Auch habe er mit dem Krankenhaus abgesprochen, in welchen Schichten und auf welchen Stationen er arbeite.