Anzeige in Zeitung darf sich nicht an Kinder richten

 In News für Heilberufler
"Metax-News" Mai 2018

„Metax-News“ Mai 2018

Werbung von Apotheken (und anderen Heilberuflern) darf sich nicht an Kinder unter 14 Jahren wenden. Auf diese Vorschrift des Heilmittelwerbegesetzes hat das Landgericht Potsdam hingewiesen. Der beklagte Apotheker war sich freilich keiner Schuld bewusst: Denn die Anzeige, in der die Verlosung eines Fahrrades unter allen Kindern ab 12 Jahren angekündigt wurde, die im Besitz einer „Kids Card“ sind, erschien in einem Anzeigenblatt. Und dieses, so der Apotheker, werde gewöhnlich nur von Erwachsenen gelesen. Die Werbung richte sich also nicht an Kinder. Das Gericht ließ das Argument jedoch nicht gelten; Die Anzeige habe sich in der Aufmachung an Kinder gerichtet, die Zeitung sei für sie als Werbeträger jederzeit zugänglich.