Apotheken dürfen Kleinigkeiten bei Rx-Arzneien nicht verschenken

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"Metax-News" August 2019

„Metax-News“ August 2019

Brötchen- oder Ein-Euro-Gutscheine für Apothekenkunden sind nach Ansicht des Bundesgerichtshofs (BGH) kein Klacks – und dürfen deshalb beim Kauf von Rx-Medikamenten nicht mehr abgegeben werden. Die Begründung des Gerichts: 2013 habe der Gesetzgeber das Heilmittelwerbegesetz geändert und eindeutig festgelegt, dass jede Werbegabe gegen die Preisvorschriften des Arzneimittelgesetzes verstößt. Diese Regelung dürfe nicht unterlaufen werden. Deshalb könne auch nicht argumentiert werden, dass solche geringwertige Kleinigkeiten nicht geeignet seien, die Interessen der Apothekenkunden spürbar zu beeinträchtigen.

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