Apotheken müssen Informationen ans BfArM dulden

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"Metax-News" September 2018

„Metax-News“ September 2018

Apotheken mit Großhandelserlaubnis können sich nicht vor Gericht dagegen wehren, dass die Überwachungsbehörde das BfArM und andere Gesundheitsbehörden darüber informiert, dass wegen fehlender GDP-Konformität die Absicht besteht, die Großhandelserlaubnis zu entziehen. Nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts handelt es sich bei solchen arzneimittelrechtlichen Informationen um ein Verwaltungsinternum, das rechtlich nicht selbstständig angegriffen werden kann. Zudem gehe von einer solchen Mitteilung – anders als bei einer Eintragung in die öffentlich zugängliche Datenbank EudraGMDP – auch keine schädliche Prangerwirkung aus.