Apothekenautomat von DocMorris bleibt verboten

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"Metax-News" Juni 2019

„Metax-News“ Juni 2019

Der niederländische Versandhändler DocMorris darf seinen Arzneimittel-Abgabeautomaten mit Videoberatung in der baden-württembergischen Gemeinde Hüffenhardt nicht wieder in Betrieb nehmen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Mosbach. DocMorris hatte argumentiert, dass es bei dieser Art der Medikamentenabgabe um einen „antizipierten Versandhandel“ gehe. Dem folgten die Richter nicht. Es liege kein Versand vor, wenn die Arzneimittel zunächst ohne konkrete Bestellung vor Ort gelagert und dann auf Kundenwunsch abgegeben werden. Ein Versandhandel setze eine Bestellung des Endverbrauchers zeitlich vor der Bereitstellung und Absendung des Arzneimittels voraus.