Arztbewertungsportale dürfen Kunden nicht bevorzugen

 In News für Heilberufler
"Metax-News" März 2018

„Metax-News“ März 2018

Ärzte können unter bestimmten Bedingungen verlangen, dass ihr Profil in Arztbewertungsportalen wie Jameda gelöscht wird. Voraussetzung dafür ist jedoch, das entschied jetzt der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Plattformbetreiber seine Rolle als „neutraler Informationsmittler“ verletzt. Nur dann überwiege das Persönlichkeitsrecht des Arztes das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Nur dann müssten Mediziner es hinnehmen, dass sie auch gegen ihren Willen auf Bewertungsportalen gelistet werden. Im konkreten Fall war Jameda dem BGH nicht neutral genug, weshalb das Gericht der Klage einer Dermatologin auf Löschung ihres Profils stattgab. Der Stein des Anstoßes: Bis zum BGH-Urteil zeigte Jameda bei nicht zahlenden Ärzten auch immer die Profile von „Premium-Kunden“ aus der Umgebung an. Damit, so die BGH-Richter, verlasse Jameda den Boden der Neutralität und stelle geschäftliche Interessen in den Vordergrund.