Auch mit nur beratender Tätigkeit wird ein freier Beruf ausgeübt

 In News für Heilberufler

Die „Metax-News“ – März 2017

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Januar 2016 umgesetzt und einer Partnerschaftsgesellschaft zwischen einem Rechtsanwalt und einem Arzt und Apotheker grünes Licht gegeben. Zur Erinnerung: Das BVerfG hatte entschieden, dass das Sozietätsverbot in der Bundesrechtsanwaltsord-nung, das eine Zusammenarbeit von Anwälten mit Ärzten oder Apothekern untersagte, mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern aber zuließ, gegen das Grundrecht der Berufsfreiheit verstößt. Der BGH klärte nun, dass die nur beratende und gutachterliche Tätigkeit eines Arztes oder eines Apothekers die Ausübung eines freien Berufes im Sinne des Partnerschaftsgesetzes darstellt.