Außenprüfung: Neue Größenklassen für Betriebe ab 2019

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"Metax-News" Mai 2018

„Metax-News“ Mai 2018

Wie oft und über welchen Zeitraum Betriebe in die Außenprüfung kommen, das hängt von ihrer Größenklasse ab. Das Bundesfinanzministerium hat jetzt die neuen Abgrenzungsmerkmale veröffentlicht, die ab Januar 2019 gelten. Für Freiberufler gilt dann z.B.: Mit steuerlichen Gewinnen von mehr als 165.000 Euro oder Umsatzerlösen von über 990.000 Euro gehören sie zu den mittleren Betrieben, bei denen der Prüfungszeitraum nicht mehr als 3 zusammenhängende Besteuerungszeiträume umfassen soll.