Badezimmer-Renovierung bei Arbeitszimmer nicht abzugsfähig

 In News für Heilberufler
"Metax-News" September 2019

„Metax-News“ September 2019

Aufwendungen wie Schuldzinsen oder Müllabfuhrgebühren, die für das gesamte Gebäude anfallen, können in der Steuer anteilig beim häuslichen Arbeitszimmer geltend gemacht werden. Das gilt jedoch nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nicht für Kosten, die für den Umbau des Badezimmers gezahlt werden. Das Badezimmer diene in dem konkreten Fall nur privaten Wohnzwecken, so das Gericht: „Erfolgen Baumaßnahmen in Bezug auf einen privat genutzten Raum, fehlt es an Gebäudekosten, die nach dem Flächenverhältnis aufzuteilen und anteilig abzugsfähig sind.“