Bei einem kostenlosen Girokonto darf die Girokarte nichts kosten

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Die „Metax-News“ – Februar 2017

Ob ein Girokonto kostenlos ist, beurteilt sich nicht nur danach, ob Kontoführungsgebühren erhoben werden. Sobald die Bank für das Ausstellen der Girocard ein Entgelt verlangt, darf sie das Girokonto nicht mehr als „kostenlos“ bewerben. Das sei irreführend, urteilte das Landgericht Düsseldorf. Die Wettbewerbszentrale, die den Prozess gegen eine Bank in Nordrhein-Westfalen angestrengt hatte, maß dem noch nicht rechtskräftigen Urteil Bedeutung für die gesamte Bankenbranche bei: Versuche, Kosten zu verstecken oder durch die Hintertür einzuführen, sei eine klare Absage erteilt worden.