Beide machen Unfallchirurgie, aber: Chirurg kann nicht Orthopäden als Nachfolger haben

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Die „Metax-News“ – Dezember 2016

Ein chirurgischer Vertragsarztsitz kann nicht mit einem Orthopäden nachbesetzt werden. Soviel ist klar. Was aber ist, wenn der abgebende Arzt vorwiegend unfallchirurgisch tätig war (ohne aber einen Schwerpunkt zu haben) und der Nachfolger Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie ist? Könnte dann nicht aufgrund der gleichen unfallchirurgischen „Schnittmenge“ eine Nachbesetzung möglich sein? Nein, sagt das Bundessozialgericht (BSG). Orthopäden und Chirurgen gehörten nun mal zu unterschiedlichen Arztgruppen. Auf das konkrete Tätigkeitsspektrum des abgebenden Arztes komme es daher bei der Nachbesetzung nicht an. Allerdings, so die Richter: Hätte der Chirurg über den Schwerpunkt Unfallchirurgie verfügt, hätte sein Sitz aufgrund weiterbildungsrechtlicher Anpassungen durch einen Arzt für „Orthopädie und Unfallchirurgie“ nachbesetzt werden können.