BGH erhöht Hürden für Wohnungskündigung zu beruflichen Zwecken

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Die „Metax-News“ – April 2017

Vermieter, die ihren Mietern die Wohnung kündigen, um diese für eigene berufliche Zwecke zu nutzen, stehen nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs vor relativ hohen Hürden. Sie müssen darlegen, dass der Fortbestand des Mietverhältnisses für sie einen „Nachteil von einigem Gewicht“ darstellen würde. Nach Ansicht der Richter könne dies der Fall sein, wenn die freiberufliche oder geschäftliche Tätigkeit andernfalls nicht rentabel durchgeführt werden kann oder die konkrete Lebensgestaltung die Nutzung der Mietwohnung erfordert. Bisher hatte nach der Rechtsprechung ein „berechtigtes Interesse“ des Vermieters an der Nutzung der Wohnung zu beruflichen Zwecken ausgereicht, um die Kündigung zu rechtfertigen.