BGH: Patientenverfügung muss so präzise wie möglich sein

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"Metax-News" Januar 2019

„Metax-News“ Januar 2019

Wie konkret müssen Patientenverfügungen formuliert sein, damit sie gegenüber Ärzten und Gerichten wirksam sind? Mit dieser Frage hat sich wieder einmal der Bundesgerichtshof (BGH) befasst. In einem Urteil betonte er erneut, dass allgemeine Anweisungen – wie lebenserhaltende Maßnahmen zu unterlassen oder im Falle von aussichtslosen Therapien „ein würdevolles Sterben“ zu ermöglichen – nicht ausreichen. Es müsse feststellbar sein, in welcher Behandlungssituation welche Maßnahmen durchgeführt werden oder unterbleiben sollen. Im Einzelfall reiche aber statt der Nennung ärztlicher Maßnahmen auch die Bezugnahme auf bestimmte spezifizierte Krankheiten oder Behandlungssituationen. Im konkreten Fall hatte eine Frau bestimmt, dass lebenserhaltende Maßnahmen unterbleiben sollen, wenn keine Aussicht besteht, dass sie das Bewusstsein wiedererlangt. Der BGH bestätigte die Wirksamkeit der Verfügung.