Bloße Anwesenheit reicht bei Chefarztbehandlung nicht

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"Metax-News" März 2018

„Metax-News“ März 2018

Sind mit Klinik-Patienten Chefarztbehandlungen vereinbart, muss der Chefarzt auch selber ran und darf bei den Eingriffen nicht andere machen lassen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Werde vertraglich ein Eingriff durch den Chefarzt vereinbart oder konkret zugesagt, müsse der Patient rechtzeitig aufgeklärt werden und zustimmen, wenn ein anderer Arzt an seine Stelle treten soll. Fehle diese Einwilligung, sei der Eingriff rechtswidrig, so die Richter. In dem verhandelten Fall hatte der Chefarzt eine Koloskopie nicht selbst vorgenommen, sondern dabei nur als Anästhesist fungiert.