Bundesfinanzhof erleichtert Ausscheiden aus Praxis-GbR

 In News für Heilberufler
"Metax-News" Juli 2017

„Metax-News“ Juli 2017

Umstrukturierungen in Freiberufler-Praxen werden durch den Bundesfinanzhof (BFH) steuerlich vereinfacht. In zwei Urteilen entschied er jetzt, dass die steuerlich günstigen Vorschriften der sogenannten Realteilung nicht nur dann anzuwenden sind, wenn die Praxis als Personengesellschaft beendet wird. Die Realteilungsgrundsätze halten die Richter auch dann für einschlägig, wenn ein Arzt als Gesellschafter die weiter fortbestehende Praxis verlässt und als Abfindung einzelne Wirtschaftsgüter erhält. Kurzum: Durch die neue Rechtsprechung des BFH werden die steuersparenden Möglichkeiten für einen Arzt, gewinnneutral und damit ohne Aufdecken stiller Reserven aus der Praxis auszuscheiden, erweitert.