Bundesgerichtshof: Leben kann kein Schaden sein

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"Metax-News" Mai 2019

„Metax-News“ Mai 2019

Können Ärzte dafür haftbar gemacht werden, dass sie Patienten mittels künstlicher Ernährung am Leben erhalten? Der Bundesgerichtshof hat dazu ein eindeutiges Urteil gefällt: Ein Schadenersatz für Angehörige kommt nicht in Betracht. Die Begründung des Gerichts: Es fehlt schon an einem Schaden. „Das menschliche Leben ist ein höchstrangiges Rechtsgut und absolut erhaltungswürdig. Das Urteil über seinen Wert steht keinem Dritten zu. Deshalb verbietet es sich, das Leben – auch ein leidensbehaftetes Weiterleben – als Schaden anzusehen“, so der BGH. In dem verhandelten Fall war ein an Demenz Erkrankter bis zu seinem Tod sechs Jahre künstlich ernährt worden. Der Sohn war der Meinung, dass vor allem im letzten Jahr das Leben des Mannes nur noch sinnlos verlängert worden sei. Der Hausarzt hätte mit dem Betreuer über das Ende der Sondenernährung sprechen müssen. Eine Patientenverfügung lag nicht vor. Auch ein „mutmaßlicher Wille“ des Mannes gegen den Einsatz lebenserhaltender Maßnahmen hatte nicht festgestellt werden können.