Degressive Abschreibung (AfA) nutzen, um Steuern einfach und schneller zu sparen

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Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Krise die Abschreibungsmöglichkeiten verbessert, damit die Unternehmen Steuerentlastungen erhalten, die Liquidität verbessert wird und Anreize zu Investitionen geschaffen werden. Es wurde u.a. die (geometrisch) degressive Abschreibung (Afa) zunächst für 2020 und 2021 wieder eingeführt. Aufgrund des 4. Corona-Steuerhilfegesetz gilt die Regelung auch für 2022. Hierüber wollen wir in dieser Folge sprechen.

Was ist überhaupt die degressive Abschreibung (Afa)?

Die (geometrisch) degressive Abschreibung wird auch degressive AfA genannt. Das ist die Abschreibung (Afa) in fallenden Jahresbeträgen, berechnet nach einem festen gleichbleibenden Prozentsatz von den Anschaffungskosten bzw. vom Restbuchwert. D.h. die Abschreibung ist am Anfang am höchsten und sinkt in den Folgejahren. Im Unterschied dazu erfolgt bei der linearen Abschreibung (Afa) die Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen.

Wie hoch ist die degressive Abschreibung, der Abschreibungssatz und welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Degressiv abgeschrieben werden können bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Grund und Boden, Gebäude, Umlaufvermögen, immaterielle Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel Software und Patente, sind nicht begünstigt. Die Wirtschaftsgüter können neu oder gebraucht sein. Es muss eine betriebliche Einkunftsart, also Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus Land- und Forstwirtschaft, vorliegen. Keine Anwendung findet die degressive AfA bei der Vermietung und Verpachtung und bei den Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit, also bei der Arbeitnehmertätigkeit.

Der Prozentsatz der (geometrisch) degressiven Abschreibung darf höchstens das 2,5 fache des linearen Abschreibungsprozentsatzes betragen, maximal beträgt der Prozentsatz für die degressive Abschreibung 25 %. Der Prozentsatz wird im 1. Jahr auf die Anschaffungskosten und ab dem 2. Jahr dann jährlich vom den jeweiligen Restbuchwert des Vermögensgegenstands vorgenommen. Die Formel lautet daher: Abschreibungssatz × Buchwert des Vorjahres = Abschreibungsbetrag).

Wie bei der linearen Abschreibung (Afa), wird die degressive Abschreibung bei unterjähriger Anschaffung im Anschaffungsjahr zeitanteilig mit 1/12 für jeden Monat der betrieblichen Zugehörigkeit gewährt. Wie die Afa-Berechnung erfolgt, schauen wir uns in einem Beispiel später an.

Kann die degressive Abschreibung (Afa) auch für Kfz bzw. PKW genutzt werden?

Ja, die degressive Abschreibung kann auch für PKWs genutzt werden.

Für welchen Zeitraum wird die degressive Afa gewährt?

Der Gesetzgeber hat die degressive Abschreibung rückwirkend eingeführt. Sie galt zunächst für Anschaffungen und Herstellungen, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2022 erfolgten oder noch erfolgen. Aufgrund des 4. Corona-Steuerhilfegesetz ist die Regelung auch für 2022 anwendbar. Also sind die Anschaffungszeiträume 2020 – 2022 begünstigt. Anschaffungen und Herstellungen aus 2019 sind daher nicht begünstigt, sondern nur solche der Anschaffungsjahre 2020, 2021 und 2022.

Besteht eine Pflicht zum Ansatz der degressiven Abschreibung (Afa) für 2020, 2021 und 2022?

Nein. Es besteht ein Wahlrecht im Anschaffungsjahr oder Herstellungsjahr die lineare Abschreibung, also die Verteilung der Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen vorzunehmen oder die degressive Abschreibung anzusetzen. Für jedes angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgut in 2020, 2021 und 2022, kann neu entschieden werden, ob die lineare oder degressive AfA genutzt wird.

Worin besteht der Vorteil der degressiven Abschreibung bei der Steuer?

Die Abschreibungsdauer des Wirtschaftsgutes, also die Zeit, über die das Wirtschaftsgut abgeschrieben wird, verändert sich durch die degressive Abschreibung nicht. Die Abschreibungsdauer ist bei der linearen und degressiven Abschreibung immer gleich. Der Vorteil der degressiven Abschreibung besteht aber darin, dass bei Wirtschaftsgütern mit einer Nutzungsdauer von über 4 Jahren in den Anfangsjahren eine höhere Abschreibung gegenüber der linearen Abschreibung geltend gemacht werden kann, weil der Abschreibungsprozentsatz höher ist. Natürlich kann das Wirtschaftsgut insgesamt nur einmal steuerlich abgeschrieben werden, egal welche Abschreibungsart gewählt wird. Da bei der degressiven Abschreibung anfangs mehr abgeschrieben und von der Steuer abgesetzt wird, ist daher die Folge, dass am Ende weniger Abschreibungsvolumen zur Verfügung steht.

Kann von der degressiven auf die lineare Abschreibung umgestellt werden?

Da die degressive Abschreibung immer vom Restbuchwert vorgenommen wird, ist die degressive AfA irgendwann niedriger als die lineare Abschreibung. Daher erlaubt es der Gesetzgeber, dass in diesen Fällen einmalig und unumkehrbar zur linearen Abschreibung gewechselt wird. Wie das genau aussieht, klären und berechnen wir dann in unserem Beispiel.

Beispiel und Berechnung zur degressiven Abschreibung

Ein Gerät mit einer betrieblichen Nutzungsdauer von 6 Jahren wird am 1. Januar 2020 zu einem Kaufpreis von 100.000 € angeschafft.

Da die Verteilung der Anschaffungskosten bei linearer Abschreibung (Afa) gleichmäßig auf 6 Jahre erfolgt, ergibt sich ein linearer Abschreibungsprozentsatz von 16,67 %. Der Jahresbetrag der linearen Abschreibung beträgt rund 16.667 €.

Die degressive Abschreibung beträgt das 2,5-fache der linearen Abschreibung von 16,67 %, also 41,68%, maximal jedoch 25 %. In unserem Beispiel greift daher der maximale Prozentsatz von 25 % für die degressive Abschreibung. Die degressive AfA mit 25 % von den Anschaffungskosten von 100.000 € beträgt daher im ersten Jahr 25.000 €. Aufgrund der Anschaffungskosten von 100.000 € abzüglich der Abschreibung von 25.000 € beträgt der Restbuchwert nach einem Jahr 75.000 €. Die degressive AfA im 2. Jahr wird auf den Restbuchwert von 75.000 € berechnet. 25 % von 75.000 € sind 18.750 € für die Abschreibung im 2. Jahr. Im 3. Jahr beträgt die degressive Abschreibung 25 % des Restbuchwertes von 56.250 €, also rund 14.063 €. Die lineare Abschreibung beträgt ebenfalls rund 14.063 €, berechnet aus dem Restbuchwert 56.250 € durch die Restnutzungsdauer von 4 Jahren. In den Folgejahren wäre die lineare Abschreibung höher als die degressive Abschreibung. Daher sollte in den Folgejahren das Wahlrecht zur Anwendung der linearen Abschreibung ausgeübt werden, sodass jährlich 14.063 € abgeschrieben und von der Steuer abgesetzt werden.

In unserem Beispiel war die degressive Abschreibung in den ersten 2 Jahren wesentlich höher. Die degressive AfA hat im 1. und 2. Jahr zusammen 43.750 € (25.000 € im 1. Jahr, 18.750 € im 2. Jahr) betragen. Die lineare Abschreibung hätte dagegen nur 2 * 16.667 €, also 33.334 € betragen. Durch die degressive Abschreibung wurden 10.416 € in den ersten beiden Jahren mehr abgeschrieben, von der Steuer abgesetzt und die Abschreibung dadurch gegenüber der linearen Abschreibung zeitlich vorgezogen.

Kann die degressive Abschreibung, die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter und der Investitionsabzugsbetrag zusammen kombiniert werden?

Die degressive Abschreibung (Afa) kann zusammen mit der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter für kleine und mittlere Betriebe (§ 7g EStG) in Anspruch genommen werden und bei der Steuer abgesetzt werden. Die Sonderabschreibung (Sonderafa) beträgt maximal 20 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten. Hierzu hatten wir bereits eine Podcast-Folge. Den Link habe ich in den Shownotes beigefügt.

013 Steuern einfach sparen durch die Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

Auch für Wirtschaftsgüter, für die ein Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen wurde, kann im Jahr der Anschaffung die degressive Abschreibung gewählt werden. Zum Investitionsabzugsbetrag hatten wir mehrere Podcast-Folgen. Auch diese Links habe ich in den Shownotes beigefügt.

033 Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Geringwertige Wirtschaftsgüter  (Laptop, Telefon) – Eintrag, Auswirkung in der Steuererklärung (Q&A)

016 Investitionen sofort einfach abschreiben und Steuern sparen mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Abschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWGs)

015 Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits vor der Investition Steuern sparen (Teil 2) und Kombination mit der Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter

014 Durch den Investitionsabzugsbetrag bereits Steuern sparen vor der Investition (Teil 1)

Zusammenfassung des Vorteils der geometrisch degressiven Afa

Die geometrisch degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wurde wieder für die Jahre 2020, 2021 und 2022 eingeführt (u.a. auch für PKWs). Das ist die AfA in fallenden Jahresbeträgen, die am Anfang am höchsten ist und in den Folgejahren sinkt. Der Prozentsatz der degressiven AfA darf höchstens das 2,5 fache des linearen Abschreibungsprozentsatzes betragen, maximal 25%.

Der Vorteil besteht darin, dass bei Wirtschaftsgütern mit einer Nutzungsdauer von über 4 Jahren in den Anfangsjahren eine höhere Abschreibung gegenüber der linearen Abschreibung geltend gemacht und von der Steuer abgesetzt werden kann und dadurch Abschreibungsvolumen zeitlich vorgezogen wird. 😊

Die degressive AfA kann mit der Sonder-AfA (maximal 20 % der Anschaffungskosten) für bewegliche Wirtschaftsgüter für kleine und mittlere Betriebe und dem Investitionsabzugsbetrag (maximal 50 % der Anschaffungskosten ab 1.1.2020, maximal 40% bis 31.12.2019) kombiniert werden.

Durch die degressive Abschreibung kann eine höhere Abschreibung geltend gemacht werden und dadurch Abschreibungsvolumen zeitlich vorgezogen werden. Mehr Abschreibung bedeutet zeitlich früher die Steuern zu sparen.

Weitere Hinweise und Links

Haben sie steuerliche Themen und Fragen, die wir im Podcast, Blog oder in den Posts über unsere Social Media Kanäle aufgreifen sollen, dann schreiben Sie mir gern eine Mail an podcast@vesting-stb.de. Vielleicht haben Sie Glück und wir greifen die Frage oder das Thema auf. Natürlich können wir nicht auf spezifische Einzelfälle oder Probleme eingehen.

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Ihre Sabine Banse-Funke
Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax

Vesting & Partner – Steuerberater für Ärzte, Apotheker und Heilberufe in Göttingen

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