Einigungsstelle kann keine Personaluntergrenze festlegen

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"Metax-News" Juni 2018

„Metax-News“ Juni 2018

Personaluntergrenzen in Krankenhäusern sind derzeit ein heißes Thema. Nun hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein entschieden, dass eine Einigungsstelle, die von einer Klinik und deren Betriebsrat eingesetzt wurde, in Sachen Personalbesetzung nichts mitzureden und zu bestimmen hat. Im zugrunde liegenden Fall hatten ein Krankenhaus und der Betriebsrat über die Mindestbesetzung im Pflegedienst auf bestimmten Stationen gestritten. Schließlich fällte die Einigungsstelle eine Entscheidung, nach Ansicht des LAG aber unter Überschreitung ihrer Grenzen. Bei der Personalplanung des Arbeitgebers können der Betriebsrat und damit auch nicht die Einigungsstelle erzwingbar etwas mitbestimmen, sondern allenfalls eine Unterrichtung und Beratung verlangen.