Elternbesuche begründen keine doppelte Haushaltsführung

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"Metax-News" März 2018

„Metax-News“ März 2018

Wer nicht zwei Haushalte hat, kann auch keinen Werbungskostenabzug für doppelte Haushaltsführung geltend machen. Für Studenten, die ein Auslandssemester absolvieren, bedeutet das: Sie können die Kosten für die Unterkunft in der Fremde nicht von der Steuer absetzen, wenn sie in Deutschland keinen eigenen Hausstand haben. Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster reichen Besuche einmal im Monat bei den Eltern nicht für eine doppelte Haushaltsführung.