Gemeinsam am Arbeitsort: Doppelte Haushaltsführung ist möglich

 In News für Heilberufler
"Metax-News" November 2018

„Metax-News“ November 2018

Im Einzelfall ist die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung auch dann möglich, wenn beide Ehegatten mit dem gemeinsamen Kind am Beschäftigungsort wohnen. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. In dem besonderen Fall, über den die Richter zu urteilen hatten, war es so, dass die Eheleute jede freie Minute in ihrem Heimatdorf verbrachten, dort ihren Freundeskreis, ihren Haus- und Zahnarzt hatten und erhebliche Investitionen in das von ihnen mitbewohnte Elternhaus tätigten. Soziale Kontakte am Beschäftigungsort fanden so gut wie nicht statt. Der Lebensmittelpunkt der Eheleute befand sich deshalb noch in dem Heimatdorf. Damit kann jeder Ehegatte 0,30 EUR pro Entfernungskilometer steuerlich geltend machen.