Gericht erlaubt Werbung mit Osteopathie

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"Metax-News" Juli 2018

„Metax-News“ Juli 2018

Mit der Wirksamkeit von Osteopathie dürfen Ärzte auf ihrer Homepage nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt/Main werben. Grund dafür ist nach der Begründung, dass es laut Bundesärztekammer bei einigen Krankheitsbildern durchaus zuverlässige Aussagen zu Erfolgen dieser Behandlungsmethode gibt. Anders sieht es dagegen mit der Craniosakralen Osteopathie aus. Hier sollten Ärzte vorsichtig sein. In dem vom OLG verhandelten Fall hatte nämlich der Kläger, ein Unternehmensverband, im Gegensatz zum beklagten Arzt nachweisen können, dass es für die Wirksamkeit keine tragfähige wissenschaftliche Grundlage gibt.