Gericht: Recht auf tödliches Medikament in extremen Ausnahmesituationen

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Die „Metax-News“ – April 2017

In extremen Ausnahmesituationen haben schwer und unheilbar kranke Menschen das Recht, Zugang zu Betäubungsmitteln zu bekommen, die einen Suizid ermöglichen. So urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Das grundgesetzlich geschützte Persönlichkeitsrecht gebe diesen Patienten die Befugnis zu entscheiden, wie und zu welchem Zeitpunkt sie ihr Leben beenden wollen – vorausgesetzt, sie können ihren Willen frei bilden und entsprechend handeln. Das bedeutet: Das Bundeinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte muss in Zukunft den Zugang zu tödlichen Arzneimitteln erlauben, wenn Patienten „wegen ihrer unerträglichen Lebenssituation frei und ernsthaft entschieden haben, ihr Leben beenden zu wollen, und ihnen keine zumutbare Alternative – etwa durch einen palliativmedizinisch begleiteten Behandlungsabbruch – zur Verfügung steht“.