Gesetzesänderung: Sachbezug, Gutscheine, Tankgutscheine, Warengutscheine 44 € ab 2020 (50 € ab 2022) an Arbeitnehmer, was sie als Arbeitgeber, Mitarbeiter wissen sollten (Nettolohnoptimierung)

 In Newsblog

Zum 01.01.2020 sind wesentliche Gesetzesänderungen im Umgang mit dem steuerfreien Sachbezug (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG), also dem Tankgutschein bzw. dem Warengutschein, der Tankkarte und der Unternehmenskarte in Kraft getreten. Wir erläutern die Gesetzesänderung, Wissenswertes, die Handhabung zum steuerfreien Sachbezug und den Tankgutscheinen von 44,00 € ab 01.01.2020 und 2021, ab 01.01.2022 50 Euro für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Weiterhin erklären wir anhand von Beispielen noch steuerfreie Möglichkeiten und stellen Varianten  dar, die aufgrund der Gesetzesänderung steuerpflichtig geworden sind.

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Steuerfreier und sozialversicherungspflichtige Sachbezüge 44 € und Gutscheine bis zur Gesetzesänderung 31.12.2019

Sachbezüge sind alle Einnahmen, die nicht in Geld bestehen. Bis 31.12.2019 konnte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer/Mitarbeiter monatlich einen Sachbezug in Höhe von 44,00 € steuerfrei gewähren. Dies konnte z.B. in Form einer Sachbezugskarte oder eines Gutscheins geschehen, der bei Tankstellen (z.B. Benzingutschein, Dieselgutschein) oder im Einzelhandel eingelöst werden kann. Auch eine nachträgliche Kostenerstattung vom Arbeitgeber mit Kassenbon (Bonbeleg) war bis 31.12.2019 kein Problem bei der Umsetzung. Eine Barlohnumwandlung des Monatslohns von max. 44,00 € war damals auch steuerfrei für den Sachbezug möglich. 

Als steuerfreier und sozialversicherungsfreier Sachbezug bzw. Sachbezüge galt danach unter anderem bis 31.12.2019

  • Eine Zahlung des Arbeitgebers, die mit der Auflage verbunden ist, den empfangenen Geldbetrag nur in bestimmter Weise zu verwenden, beispielsweise Tankgutschein / Benzingutschein
  • ein durch den Arbeitgeber eingeräumtes Recht, bei einer Tankstelle auf Rechnung zu tanken,
  • ein Gutschein über einen in Euro lautenden Höchstbetrag für Warenbezug
  • Gutscheingewährung mittels sogenannter Guthabenkarten beziehungsweise Geldkarten

In allen diesen Fällen war die 44,00 € Grenze der Sachbezüge bis 31.12.2019 anwendbar.

Welche Voraussetzungen für die Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit gelten nach der Gesetzesänderung ab 01.1.2020 für den steuerfreien Sachbezug und Gutscheine?

Ein Arbeitgeber kann einem Arbeitnehmer monatlich einen Sachbezug oder Gutschein neben dem Arbeitslohn gewähren (Nettolohnoptimierung). Häufig wird z.B. der Tankgutschein genutzt.

Voraussetzungen für die Steuerfreiheit: 

  • Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber maximal in der Summe 44 € monatlich (bis 31.12.2021), ab 1.1.2022 maximal 50 €.
  • Es liegt ein Sachbezug bzw. Sachbezüge vor. Geldzahlungen sind nicht begünstigt.
  • Die Zahlung wird zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt. Eine Lohnumwandlung oder ein Lohnverzicht sind nicht möglich.
  • evtl. erforderliche Nachweise bzw. Dokumentation der Aushändigung an den Arbeitnehmer: Sie müssen sich die Aushändigung des Gutscheines mit Datum gegenzeichnen lassen, da das Finanzamt und die Sozialversicherung den Ausgabetag wissen möchten/benötigen. Dadurch ist die Kontrolle und der Nachweis möglich, dass der Mitarbeiter nur einen Gutschein mit maximal 44 € im Monat (bis 31.12.2021) bzw. 50 € ab 01.01.2022 erhalten hat und nicht mehr.
  • Bitte denken Sie daran, dass die Verwaltungsaufwendungen (z. B. Aufladegebühren) nicht in dem Sachbezug von 44 Euro (bis 31.12.2021) bzw. 50 Euro (ab 01.01.2022) berücksichtigt werden müssen, allerdings aber eventuelle Portokosten.

Wie erfolgt die Handhabung bei Gutscheinen von Drittanbietern und Gutscheinen vom Arbeitgeber? Wann müssen diese eingelöst werden?

Bitte beachten Sie, dass jedem Mitarbeiter nur ein Gutschein bzw. Gutscheine/Sachbezüge in der Summe bis 44 Euro monatlich (bis 31.12.2021) bzw. ab 01.01.2022 50 Euro  zufließen darf/dürfen.

Handhabung und Einlösung von Gutscheinen durch den Arbeitnehmer von anderen Firmen als der Arbeitgeber (Drittanbieter)

Wenn der Gutschein bei einem Dritten eingelöst wird, muss der Gutschein monatlich ausgehändigt und mit Datum und Unterschrift des Mitarbeiters dokumentiert werden. Wann der Mitarbeiter den Gutschein einlöst, ist hier irrelevant. Er kann diesen Gutschein Monate später einlösen.

Beispiel Gutschein von einem Dritten (nicht der Arbeitgeber) für den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer erhält am 15.01.2021 und am 15.02.2021 einen Warengutschein von Rewe in Höhe von 44,00 €. Der Arbeitgeber dokumentiert die Übergabe mit Datum und Unterschrift. Diese beiden Gutscheine löst der Arbeitnehmer im Februar 2021 ein. Fazit: Es liegt ein Sachbezug  von 44 Euro vor, da der Gutschein zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ist und der monatliche Zufluss dokumentiert ist. Der Gutschein ist somit steuer- und sozialversicherungsfrei. Hier gilt die Aushändigung als Zufluss.

Handhabung und Einlösung von Gutscheinen durch den Arbeitnehmer von Gutscheinen des Arbeitgeber

Wird der Gutschein beim eigenen Arbeitgeber eingelöst, gilt nicht wie beim Dritten, die Übergabe des Gutscheins als Zufluss, sondern die Einlösung des Gutscheins.

Somit muss der Gutschein vom eigenen Arbeitgeber monatlich ausgehändigt und auch im selben Monat eingelöst werden.

Beispiel Gutschein an den Arbeitnehmer vom eigenen Arbeitgeber

Der Arbeitnehmer erhält am 15.01.2021 und am 15.02.2021 einen Warengutschein in Höhe von 44,00 Euro für Waren, zum üblichen Marktpreis, für das Sortiment des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber dokumentiert die Übergabe mit Datum und Unterschrift. Diese beiden Gutscheine löst der Arbeitnehmer im Februar 2021 ein. Fazit: Der Gutschein stellt zwar einen Sachlohn dar, aber der Zufluss ist in diesem Beispiel für beide Gutscheine im Februar 2021, da es für das Warensortiment des eigenen Arbeitgebers ist.

Die Gutscheine führen somit zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht, weil mit 2 Gutscheinen im Wert von 88 € (2 * 44 €) mit Zufluss durch Einlösung im Februar 2021, die 44 Euro monatlich überschritten sind.

Nachweis und Dokumentation der Aushändigung des Gutscheines mit einem Muster, Beispielsformular

Als Arbeitgeber sollten Sie sich die Aushändigung des Gutscheines mit Datum gegenzeichnen lassen (Nachweis), damit eine Kontrolle möglich ist, dass der Mitarbeiter nur einen Gutschein mit maximal 44 Euro im Monat erhalten hat und nicht mehr. Das Finanzamt und die Sozialversicherung wollen gern den Ausgabetag wissen.

Ein Download-Dokument finden sie hier: Muster, Beispiel, Formular, Tankgutschein, Benzingutschein,  Warengutschein, Gutschein, Sachbezug, Sachbezüge ab 2020, 2021 ff.

Kann ein Tankgutschein auch bei einer Aushilfe bzw. Minijobber oder einem geringfügig Beschäftigten eingesetzt werden?

Ja, da der Vorteil steuerfrei und sozialversicherungsfrei ist, kann der Einsatz auch bei Minijobbern, Aushilfen und geringfügig Beschäftigten erfolgen. Natürlich unter der Bedingung, das die Voraussetzungen dafür gegeben sind, u.a. das dieser zusätzlich zum Lohn und Gehalt gewährt wird.

Worin bestehen die Vorteile des Sachbezuges oder des Warengutscheines für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber?

  • Der Vorteil ist steuerfrei und sozialversicherungsfrei.
  • Der Arbeitnehmer erhält den Vorteil Brutto wie Netto ohne Abzüge.
  • Der Arbeitgeber hat eine Kostenersparnis, da der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung entfällt.
  • Für den selben Nettolohn, müsste der Arbeitgeber wesentlich höhere Kosten aufwenden, damit der Arbeitnehmer den selben Vorteil Netto erhalten würde.
  • auch für angestellte Aushilfen und geringfügig Beschäftigte möglich

Gibt es auch einen Nachteil der Sachbezüge und der Tankgutscheine für den Arbeitnehmer?

Da der Vorteil nicht der Sozialversicherung unterliegt, fehlen für den Arbeitnehmer die Einzahlung vom Arbeitnehmer (Arbeitnehmeranteil) und Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil) in der Sozialversicherung (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung oder Versorgungswerk). Bei Leistungen aus diesen Zweigen der Sozialversicherung fehlen dem Mitarbeiter dann die Beitragszahlungen für den Vorteil und die Leistungen werden dafür nicht gewährt. Der Arbeitnehmer kann daher dafür z.B. bei der Arbeitslosenversicherung kein Arbeitslosengeld oder kein Kurzarbeitergeld beanspruchen und erhält dafür auch keine Rentenpunkte für die Rente bei der Rentenversicherung oder dem Versorgungswerk.

Was passiert, wenn die brutto 44 €, ab 1.1.2022 50 € monatlich überschritten werden und ist das eine Freigrenze oder ein Freibetrag?

Die 44 € sind eine Freigrenze, kein Freibetrag. Wenn diese Freigrenze nur um 1 € überschritten wird, ist der Vorteil, soweit keine andere Steuerbefreiungsvorschrift greift, voll steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig.

Beispiel: Der Arbeitnehmer erhält vom Arbeitgeber einen Gutschein von Kaufland von 100 € in dem Monat. Die 100 € sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Betrag wird einheitlich behandelt. Es findet keine Aufteilung statt.

Muss der Sachbezug von 44 Euro (50 € ab 2022) regelmäßig gewährt werden oder geht auch einmalig oder unregelmäßig?

Es geht regelmäßig monatlich mit maximal 44 €, aber das ist nicht verpflichtend. Der Sachbezug geht auch nur einmalig mit 44 € oder ab und zu mal mit maximal 44€ im Monat. Der Sachbezug ist also regelmäßig, unregelmäßig oder einmalig  möglich, soweit in dem jeweiligen Monat die Summe dieser Sachbezüge 44 € für 2021, bzw. 50 € ab 2022 nicht überschreitet.

Kann ich die nicht ausgeschöpften 44 € bzw. 50 € ab 2022 von einem Monat in einem anderem Monat nachholen und noch nutzen?

Eine Nachholung oder das Ausnutzen der noch nicht ausgeschöpften 44 € von vergangenen Monaten ist nur soweit möglich, das monatlich maximal 44 € bzw. ab 01.01.2022 50 Euro Sachbezug für den Arbeitnehmer gewährt werden.

Beispiel Nachholung möglich: Der Arbeitnehmer erhält einen Tankgutschein von 20 € monatlich. Einen Monat wurde vergessen, den Tankgutschein auszuhändigen. Im nächsten Monat erhält der Arbeitnehmer 2 Tankgutscheine mit 20 €, in der Summe 40 €. Da die 44 € in dem Monat nicht überschritten werden, wäre hier die Nachholung in dem Monat möglich.

Beispiel nachholen der Ausgabe nicht möglich: Der Arbeitnehmer erhält einen Tankgutschein von 40 € monatlich. Einen Monat wurde vergessen, den Tankgutschein auszuhändigen. Im nächsten Monat erhält der Arbeitnehmer 2 Tankgutscheine mit 40 €, in der Summe also 80 €. Da die 44 € in dem Monat überschritten sind, wäre hier die Nachholung in dem Monat nicht möglich. Die 80 € sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Sind die 44 €  bzw. 50 € ab 2022 monatlicher Sachbezug ein Brutto oder Netto – Betrag?

Die 44 € bzw. ab 1.1.2022 die 50 € sind ein Bruttobetrag, also inklusive der Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer.

Verschärfung, Änderung und Neuregelung der Definition Begriff Geldleistung, Sachbezug, Sachbezüge ab 01.01.2020 durch die Gesetzesänderung

Die Gutscheinregelung und die Sachbezüge sind ab 1.1.2020 geändert. Mittlerweile hat die Finanzverwaltung einen umfangreichen Erlass zu Zweifelsfragen herausgegeben, der strittige Punkte klärt (siehe unten stehendes BMF-Schreiben).

Zu den Einnahmen in Geld gehören ab 01.01.2020 auch zweckgebundene Geldleistungen und nachträgliche Kostenerstattungen vom Arbeitgeber. So können zweckgebundene Geldleistungen und nachträgliche Kostenerstattungen vom Arbeitgeber grundsätzlich keine Sachbezüge sein. Geldersatzmittel und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten sind ebenfalls Geldleistungen und somit steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Eine Einschränkung macht der Gesetzgeber allerdings bei Gutscheinen und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen im Inland berechtigen. Hier bleibt die 44-Euro-Grenze anwendbar, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG erfüllt werden.


§ 2 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung ZAG

(1)           Als Zahlungsdienste gelten nicht:

Nr. 10. Dienste, die auf Zahlungsinstrumenten beruhen, die

a) für den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen in den Geschäftsräumen des Emittenten oder innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit einem professionellen Emittenten eingesetzt werden können,

b) für den Erwerb eines sehr begrenzten Waren- oder Dienstleistungsspektrums eingesetzt werden können, oder

c) beschränkt sind auf den Einsatz im Inland und auf Ersuchen eines Unternehmens oder einer öffentlichen Stelle für bestimmte soziale oder steuerliche Zwecke nach Maßgabe öffentlich-rechtlicher Bestimmungen für den Erwerb der darin bestimmten Waren oder Dienstleistungen von Anbietern, die eine gewerbliche Vereinbarung mit dem Emittenten geschlossen haben, bereitgestellt werden.


Was bedeutet die Gesetzesänderung zum Sachbezug, den Tankgutscheinen von 44,00 € ab 01.01.2020 für die Praxis für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Mitarbeiter?

steuerpflichtige und sozialversicherungspflichtige Sachbezüge, die bis 31.12.2019 steuerfrei waren

Folgende bisher mögliche Varianten des steuerfreien und sozialversicherungsfreien Sachbezuges führen ab 01.01.2020 zur Sozialversicherungs- und Steuerpflicht:

  • Eine nachträgliche Kostenerstattung durch den Arbeitgeber, nach Vorlage des Kassenbelegs vom Arbeitnehmer/Mitarbeiter. Der Arbeitnehmer zahlt zunächst und der Arbeitgeber erstattet dann nach Vorlage des Bon-Beleges.
  • Verwendungsbezogene Geldleistung durch den Arbeitgeber, damit der Arbeitnehmer davon Ware erwerben kann, wie zum Bespiel die Auszahlung des Sachbezuges über die Gehaltsabrechnung, mit der Auflage einen entsprechenden Warenbezug mit Kassenbeleg nachzuweisen und einzureichen.
  • Offene Zahlungssysteme, z.B. auf Basis von Visa- oder Mastercard (aufladbare Kreditkarten oder andere Karten mit der theoretischen Möglichkeit auf Bargeldauszahlung oder mit Überweisungsfunktion oder mit der Möglichkeit des Erwerb von Devisen).
  • Geldersatzmittel oder Möglichkeiten der Erstattung oder Auszahlung in Bargeld
  • Eine Zahlung des Arbeitgebers, die mit der Auflage verbunden ist, den empfangenen Geldbetrag nur in bestimmter Weise zu verwenden, beispielsweise der Arbeitnehmer erhält Bargeld (z.B. über die Gehaltsabrechnung), um damit zu tanken.
  • Ein selbst ausgestellter Gutschein vom Arbeitgeber über einen in Euro lautenden Höchstbetrag für Warenbezug bei Dritten (nicht der Arbeitgeber) und Auszahlung/Erstattung an den Arbeitnehmer gegen Vorlage des Kassenbeleges (steuerpflichtig, sozialversicherungspflichtig). Dagegen ist ein gekaufter Gutschein von z.B. Rewe, Aldi, (nicht Amazon, keine Online Shops, da zu viele Akzeptanzpartner) mit einem festen Euro Betrag und der Arbeitnehmer erhält dafür Ware steuer- und sozialversicherungsfrei.
  • Ab 2020 werden durch die Gesetzesänderung alle Gehaltsumwandlungen aus geschuldetem Lohn zu Gunsten des Sachbezugs steuer- und sozialversicherungspflichtig. Lohnumwandlungen und Lohnverzicht durch den Arbeitgeber oder durch die Mitarbeiter sind nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass der Gutschein ab 01.01.2020 zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden muss.
  • Marktplaces, wenn der virtuelle Marktplatz eine Vielzahl an Produkten anbietet (kein begrenztes Waren-, Sortiments- und Dienstleistungsangebot), wie z.B. Amazon
  • Gutschein von Amazon sind nicht mehr möglich, da diese zu viele Akzeptanzpartner ausweisen und Barauszahlungsfunktionen nicht ausgeschlossen werden können. Dieses gilt sowohl für den monatlichen Gutschein von 44 € bis 2021 bzw. 50 € ab 2022,  als auch für die Aufmerksamkeiten z. B. ein Geburtstagsgeschenk. Ein Amazon Gutschein als Geschenk bis 60 Euro zu einem persönlichen Anlass (z.B. Geburtstag) ist daher nicht mehr steuerfrei möglich.
  • Für einige, jedoch nicht alle, Fälle gewährt die Finanzverwaltung eine Übergangsregelung bis 31.12.2021, d.h. diese Fälle sind aus Billigkeitsgründen bis 31.12.2021 weiterhin steuerfrei zu behandeln.

Die Neu-Regelung hat das Ziel, bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die nicht als Zahlungsdienste gelten, als Sachbezug zu belassen, damit die 44-Euro-Grenze anwendbar bleibt.

Beispiele für Fälle, die ab 01.01.2020 steuerpflichtig und sozialversicherungspflichtig sind

Beispiel Amazon Gutschein

Der Arbeitnehmer erhält monatlich einen Amazon Gutschein in Höhe von 44,00 Euro. Dieser Gutschein kann bei über 30 Mio. Akzeptanzstellen weltweit eingelöst werden.

Fazit: Der Gutschein stellt zwar einen Sachlohn dar, aber dieser erfüllt die Voraussetzung des ZAG nicht. Es sind zu viele Akzeptanzpartner, kein begrenztes Waren- und Dienstleistungsangebot und die Einlösung ist nicht auf das Inland beschränkt.

Der Gutschein führt somit zur Steuer- und Sozialversicherungspflicht.

Beispiel Tanken nachträglich vom Arbeitgeber erstattet

Der Arbeitnehmer bezieht Kraftstoff in Höhe von 44,00 Euro bei einer Tankstelle und holt sich die ausgelegten Kosten mit einem Kassenbon vom Arbeitgeber wieder.

Fazit: Es liegt kein Sachlohn vor. Es ist eine nachträgliche Kostenerstattung des Arbeitgebers. Dies führt auf Grund von Bargeld zu Arbeitslohn und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Beispiel Lohnumwandlung aus 2019, 2020 ff.

Der Arbeitgeber vereinbart im Jahr 2019 mit dem Arbeitnehmer eine arbeitsrechtliche Gehaltsreduzierung in Höhe von 44,00 € im Monat. Als Ausgleich dazu erhält der Arbeitnehmer einen Tankgutschein in Höhe von 44,00 €.

Fazit: Der Tankgutschein stellt zwar einen Sachlohn dar, aber dieser wird nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt. Somit entfällt ab dem 01.01.2020 die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit (steuer- und sozialversicherungspflichtig). Die bereits vereinbarte Gehaltsumwandlung muss ab dem 01.01.2020 wieder dem Gehalt hinzugerechnet werden. Einen steuerfreien Gutschein können Sie dann nur zusätzlich aushändigen.

Übergangsregelung nach dem neuen BMF Schreiben vom 13.4.2021 für die ab 01.01.2020 steuerpflichtigen Sachbezüge

In dem neuen BMF Schreiben vom 13.4.2021 (siehe unten stehendes BMF-Schreiben) wird bezüglich der Neuregelung zum Sachbezug, zu den Gutscheinen, Tankgutscheinen eine Übergangsregelung gewährt. Danach werden Gutscheine und Geldkarten, die nicht die neueren Kriterien des §2(1) Nr. 10 ZAG erfüllen, noch bis 31.12.2021 als Sachbezug anerkannt (Billigkeitsregelung). Diese Billigkeitsregelung wird auch für die Sozialversicherung übernommen und angewendet (TOP 5 des Besprechungsergebnisses des GKV – Spitzenverbandes der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Bundesagentur für Arbeit über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzuges vom 24.03.2021).

Was ist ab 01.01.2020 wegen der Gesetzesänderung zu den Gutscheinen, Tankgutscheinen, Warengutscheinen von 44,00 Euro  bzw. 50 € ab 2022 noch möglich?

Ab 01.01.2020 steuerfreie Möglichkeiten des Sachbezuges für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Mitarbeiter?

  • Gutscheine oder Geldkarten ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen ohne Möglichkeit der Gelderstattung in geschlossenen Systemen und Einlösung des Gutscheines nur direkt beim Herausgeber des Gutscheines.
  • Ein durch den Arbeitgeber eingeräumtes Recht, bei einer Tankstelle auf Rechnung zu tanken, wenn der Arbeitgeber die Rechnung direkt erhält, die Rechnung auf den Arbeitgeber lautet, dieser die Rechnung bezahlt und auf der Rechnung ersichtlich ist, welcher Mitarbeiter getankt hat.
  • Bei mehr als einer möglichen „Einlös-Akzeptanzstelle“ darf der Gutschein zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen ohne Möglichkeit der Gelderstattung  nur einen begrenzten Kreis an Akzeptanzstellen im Inland haben und nicht so offen wie bei Amazon sein.
  • Gutscheine ohne Möglichkeit der Gelderstattung für ein sehr begrenztes Waren- und Dienstleistungsangebot unabhängig von der Anzahl der Akzeptanzstellen und unabhängig vom Inland und Ausland

Beispiele für steuerfreie Sachbezüge 44 Euro (bis 31.12.2021) bzw. 50 € ab 2022 und für Gutscheine ab 01.01.2020

Aufzählung von Beispielen steuerfreie Sachbezüge 
  • Rewe, Edeka, Kaufland, Lidl Gutschein
  • Douglas Gutschein
  • DM Drogerie, Rossmann, Müller Drogerie Gutschein
  • HEM Gutschein
  • Cinemaxx Gutschein
  • Ikea Gutschein
  • Aral, Jet Tankgutschein
  • Bauhaus Gutschein
  • Baumarkt Gutschein
  • OBI Gutschein
  • Zara Gutschein
  • Louis Gutschein
  • monatlich aufladbare Tankkarte für den Arbeitnehmer
  • tanken auf der Tankkarte des Arbeitgebers, die dieser bezahlt
  • Einkaufs- und Dienstleistungsverbünde, die sich auf eine bestimmte inländische Region (z. B. mehrere benachbarte Städte und Gemeinden im ländlichen Raum) erstrecken
  • städtische Einkaufs- und Dienstleistungsverbünde im Inland
  • Centergutscheine im Inland
  • Gutscheine von Shopping-Centern, Malls und Outlet Villages im Inland
  • „City-Cards“ im Inland
  • Stadtgutscheine im Inland
  • Gutscheine begrenzt auf den Personennah- und Fernverkehr einschließlich bestimmter Mobilitätsdienstleistungen
  • Gutscheine begrenzt für „alles was das Auto bewegt“, z.B. Kraftstoff, Ladestrom
  • Gutscheine begrenzt für  Fitnessleistungen
  • Gutscheine begrenzt  für Streamingdienste für Film und Musik, z.B. Netflix, Spotify
  • Gutscheine begrenzt für Zeitungen, Zeitschriften einschließlich Downloads
  • Gutscheine begrenzt für Bücher, Hörbücher oder Dateien einschließlich Downloads
  • Gutscheine begrenzt für Behandlungen der Person, z.B. Hautpflege, Make up, Frisur, Beautykarten, Massage
  • Gutscheine begrenzt für Bekleidung Schuhe, Accessoires, Taschen, Schmuck, Kosmetika, Düfte
  • Behandlungskarten für selbst zu zahlende ärztliche Leistungen oder Reha-Maßnahmen
  • Karten bzw. Gutscheine für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen einschließlich betrieblicher Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers
Beispiele Tankgutschein, Rewe Gutschein

Ein Arbeitnehmer erhält monatlich einen Gutschein z.B. einen Tankgutschein, ein Douglas Gutschein, ein Rewe Gutschein etc. in Höhe von 44,00 Euro. Eine Verpflichtung hierzu ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Der Arbeitgeber dokumentiert jeden Monat das Datum der Aushändigung und die Unterschrift des Arbeitnehmers.

Fazit: Es liegt ein Sachbezug vor. Der Gutschein ist zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, der monatliche Zufluss ist dokumentiert. Daher ist der Gutschein somit steuer- und sozialversicherungsfrei.

Beispiel Kauf mehrerer Gutscheine durch den Arbeitgeber

Ein Arbeitgeber kauft bei Rewe 60 Gutscheine á 44,00 € für 10 Mitarbeiter im Voraus. Pro Monat wird den Arbeitnehmern jeweils nur ein Gutschein ausgehändigt. Der Arbeitgeber dokumentiert jeden Monat das Datum der Aushändigung und die Unterschrift des Arbeitnehmers.

Fazit: Es liegt ein Sachbezug von 44 Euro vor. Der monatliche Gutschein ist zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn, der monatliche Zufluss ist dokumentiert und nachgewiesen. Der Gutschein ist somit steuer- und sozialversicherungsfrei.

Beispiel Tanken auf Tankkarte des Arbeitgebers

Der Arbeitnehmer hat das Recht, bei einer Tankstelle auf Rechnung des Arbeitgebers in Höhe von 44,00 € im Monat zu tanken. Die Rechnung, inklusive Bearbeitungsgebühren, wird jeweils am Ende des Monats vom Arbeitgeber beglichen. Auf der Rechnung ist ersichtlich, welcher Arbeitnehmer getankt hat.

Fazit: Es liegt ein Sachbezug von 44 Euro vor, da dieser zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, der monatliche Zufluss ist dokumentiert. Der Sachbezug ist somit steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Bearbeitungsgebühren werden nicht mit in die 44,00 € Grenze einbezogen.

Beispiel Bestellung von Tankgutscheinen mit Portokosten

Der Arbeitgeber bestellt jeden Monat 10 Tankgutscheine in Höhe von 40,00 Euro, die ihm per Post zugestellt werden. Die Zustellung kostet dem Arbeitgeber 2,00 Euro Portokosten. Die Portokosten in Höhe von 2,00 Euro / 10 Mitarbeiter = 0,20 Euro pro Mitarbeiter werden pro Mitarbeiter bei der Berechnung der 44-Euro Grenze mit berücksichtigt. Somit erhält jeder Mitarbeiter 40,20 Euro als Sachbezug (40 € Gutschein + 0,20 € Anteil Porto). Der Arbeitgeber dokumentiert jeden Monat das Datum der Aushändigung und die Unterschrift des Arbeitnehmers.

Fazit: Es liegt ein Sachbezug vor, da der Gutschein zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Der monatliche Zufluss ist dokumentiert, die 44,00 Euro sind nicht überschritten und daher sind die Gutscheine somit steuer- und sozialversicherungsfrei.

Beispiel aufladbare Tankkarte für den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer erhält monatlich eine aufladbare Tankkarte, z.B. von Aral, auf seinen Namen oder ohne Namen in Höhe von 44,00 €. Die Karte berechtigt den Arbeitnehmer, bei einer Tankstelle zu tanken. Mit dieser Karte sind keine Käufe im Shop möglich.

Fazit: Es liegt ein Sachbezug vor. Der Sachbezug wird zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt, der monatliche Zufluss ist dokumentiert. Der Sachbezug ist somit steuer- und sozialversicherungsfrei.

Vorsicht bei Weihnachtsgeschenken und Gutscheine an Mitarbeiter im selben Monat

Ist in dem Monat die 44 Euro-Sachbezugsgrenze (ab 2022 50 €-Sachbezugsgrenze) für den Arbeitnehmer durch einen Gutschein bereits ausgeschöpft, führen Weihnachtsgeschenke vom Arbeitgeber zur Steuerpflicht und Sozialversicherungspflicht des Weihnachtsgeschenkes, wenn es sich nicht um Streuwerbeartikel bis maximal 10 € handelt. Vertiefende Informationen zu Weihnachtsgeschenken, die Auswirkung von Gutscheinen dabei und Weihnachtsgeschenken bei Weihnachtsfeiern, können Sie hier finden.

Unsere Empfehlung bezüglich der Gesetzesänderung zu Sachbezügen, zum Sachbezug, den Gutscheinen 44,00 € ab 01.01.2020 bzw. 50 € ab 2022 für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Mitarbeiter

Bitte beachten Sie als Arbeitgeber die gesetzlichen Änderungen zum 01.01.2020. Ändern Sie, falls noch nicht geschehen, die Gewährung des Sachbezuges, Gutscheines, Tankgutscheines, Benzingutscheines, Warengutscheines an die Arbeitnehmer ab 01.01.2020, für die Fälle, die steuer- und sozialversicherungspflichtig sind.

Änderung und Anhebung der monatlichen Sachbezugsgrenze für Mitarbeiter ab 1.1.2022 auf 50 € (bis 31.12.2021 44 Euro)

Ab 1.1.2022 werden der steuerfreie Sachbezug, Gutscheine, Tankgutscheine von maximal 44 Euro (bis 31.12.2021) auf maximal 50 Euro (gültig ab 1.1.2022) monatlich erhöht.

BMF Schreiben zum Tankgutschein und Sachbezügen von 44 € (bis 31.12.2021) bzw. 50 € (ab 1.1.2022)

Das neue BMF Schreiben zum steuerfreien Sachbezug, Gutscheinen, Tankgutscheinen erhalten Sie hier.

Kann ich für mich selbst als Einzelunternehmer den Tankgutschein auch einsetzen?

Der Tankgutschein bzw. der Sachbezug kann den Arbeitnehmern vom Arbeitgeber gewährt werden. Hat das Einzelunternehmen Arbeitnehmer, kann der Arbeitgeber diese für seine Arbeitnehmer einsetzen.

Für den Inhaber des Einzelunternehmens ist diese Regelung zum Tankgutschein nicht einsetzbar, da dieser Vorteil nur  durch Ausgabe vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer und dann als Vorteil für den Arbeitnehmer möglich ist. Die Steuerbefreiung für den Inhaber ist leider nicht möglich.

Nettolohnoptimierung / Entgeltoptimierung mit dem Tankgutschein und Sachbezug von 44 € (bis 31.12.2021) bzw. 50 € (ab 1.1.2022)

Der Sachbezug, Tankgutscheine bzw. der Warengutschein sind eine häufig eingesetzte und beliebte Variante der Nettolohnoptimierung bzw. Entgeltoptimierung, damit der Arbeitnehmer mehr Netto vom Brutto erhält. D.h. es fallen auf den Vorteil keine Abzüge an (lohnsteuerfrei, sozialversicherungsfrei beim Arbeitnehmer bzw. Mitarbeiter). Beim Tankgutschein bzw.  dem Sachbezug spart der Arbeitgeber Kosten, weil der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung entfällt. Nach einer Gesetzesänderung ist Voraussetzung, das der Sachbezug, der Gutschein, der Tankgutschein von 44 € (bis 31.12.2021) bzw. 50 € (ab 1.1.2022) zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Gehalt gezahlt werden. Eine Lohnumwandlung oder Lohnverzicht durch den Mitarbeiter oder den Arbeitgeber sind nicht mehr möglich.

Viele weitere Möglichkeiten der Nettolohnoptimierung/ Entgeltoptimierung finden Sie bei uns im Blog.

Geburtstagsgeschenke und Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmer

Für Geschenke an Arbeitnehmer haben wir Merkblätter Stand bis 31.12.2021 (hier öffnen) und Stand ab 2022 (hier öffnen) beigefügt, dort erhalten Sie weitere Informationen.

weitere Hinweise und Links

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Ihre Sabine Banse-Funke
Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax

Vesting & Partner – Steuerberater für Ärzte und Apotheker in Göttingen

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