„Metax-News“ Oktober 2017
Arbeitgebern ist es nicht per se verboten, die Internetkommunikation ihrer Mitarbeiter zu überwachen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte muss diese Überprüfung aber verhältnismäßig sein. Insbesondere müssen die Angestellten vorab über die Möglichkeit, die Art und das Ausmaß der Kontrollen informiert werden. In Deutschland hatte im Juli das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass sog. Keylogger, die alle Tastatureingaben heimlich protokollieren, für eine Überwachung „ins Blaue hinein“ unzulässig sind.