Investitionsabzugsbetrag darf begrenzt werden

 In News für Heilberufler
"Metax-News" Mai 2017

„Metax-News“ Mai 2017

Die Gewinngrenze für den Investitionsabzugsbetrag ist nach Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichtes (FG) verfassungsgemäß. Damit scheiterte die Klage eines Freiberuflers, der seinen Gewinn nach der Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelte. Er hatte 2013, obwohl sich sein Gewinn auf gut 140.000 Euro belief, einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 30.000 Euro für einen Pkw geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte diesen nicht an, da die Gewinngrenze in Höhe von 100.000 Euro überschritten war. Die Festlegung einer starren Grenze sei nicht willkürlich, so das FG, da der Gesetzgeber verfassungsrechtlich nicht verpflichtet sei, bei Subventionsnormen Staffelungen zur Abmilderung von Härten vorzunehmen.