Jameda muss falsche Behauptungen von Patienten löschen

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"Metax-News" April 2018

„Metax-News“ April 2018

Falsche Tatsachenbehauptungen über einen Mediziner dürfen in einem Arztbewertungsportal nicht veröffentlicht werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden. Eine Essener Zahnärztin klagte gegen Jameda und verlangte, die Behauptung eines Nutzers zu löschen, derzufolge sie auf eine Aufklärung oder Beratung verzichte. Das Gericht sah diese Bewertung als falsch an, da sich aus der Patientenakte ergab, dass eine Aufklärung des Nutzers stattgefunden hatte. Jameda muss die falsche Behauptung daher löschen.