Kasse muss bei gutartigen Knoten keine Brustentfernung zahlen

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"Metax-News" Januar 2020

„Metax-News“ Januar 2020

Muss eine Krankenkasse die Entfernung der Brustdrüsen bezahlen, weil die Versicherte Angst vor Brustkrebs hat? Nein, sagt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Einen Anspruch auf Übernahme der Kosten hat eine Frau selbst dann nicht, wenn die Krebsangst sie erheblich psychisch belastet. Bei einer 45-Jährigen wurden immer wieder gutartige Knoten (Fibroadenome) in der Brust festgestellt. In der Folge entwickelte die Frau eine ausgeprägte Krebsangst. Von der Entfernung ihrer Brust erhoffte sie sich eine Besserung ihres psychischen Zustandes. Das Landessozialgericht bestätigte jedoch die Rechtsauffassung der Krankenkasse. Eine Operation komme bei einer bösartigen Erkrankung oder einer genetischen Vorbelastung in Betracht, beides liege nicht vor. Auslöser von Ängsten könnten zwar kurzfristig chirurgisch entfernt werden. Eine nachhaltige, kausale Therapie sei jedoch nur mit einer Psychotherapie möglich, so das Gericht.