Kein Geld von Versicherung bei Autoaufbruch durch Jamming

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"Metax-News" April 2019

„Metax-News“ April 2019

Die Hausratversicherung muss bei fehlenden Aufbruchspuren nicht für die aus einem Auto geklauten Gegenstände aufkommen. Das gilt nach einem Urteil des Amtsgerichts Frank-furt/Main selbst dann, wenn es möglich erscheint, dass Diebe den Verriegelungsmechanismus elektronisch manipuliert haben könnten. Der Autobesitzer muss nach Ansicht der Richter beweisen, dass Diebe die Funksignale des Autoschlüssels abgefangen haben und so den Wagen aufsperren konnten. Werde das Signal dagegen schon blockiert („Jamming“) und das Fahrzeug deshalb nicht versperrt, greife der Versicherungsschutz überhaupt nicht ein, da dafür das Auto abgeschlossen sein muss.