„Metax-News“ November 2017
Die Praxis oder Apotheke wird verkauft und einigen Mitarbeitern gekündigt. Haben diese dann gegenüber dem Käufer, der den Betrieb weiterführt, einen Wiedereinstellungsanspruch? Nicht dann, wenn die Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Kündigung keinen Kündigungsschutz genossen, weil sie in einem Kleinbetrieb angestellt waren. So lautet das Urteil des Bundesarbeitsgerichts. Ein Kleinbetrieb liegt nach der Definition des Kündigungsschutzgesetzes dann vor, wenn der Betrieb zehn oder weniger Mitarbeiter hat (für vor Ende 2004 angestellte Beschäftigte liegt diese Grenze sogar nur bei 5).