Keine Grunderwerbsteuer auf Hausinventar

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"Metax-News" September 2018

„Metax-News“ September 2018

Werden zusammen mit einer Immobilie gebrauchte bewegliche Gegenstände verkauft, wird hierfür keine Grunderwerbsteuer fällig. Dies gilt für Gegenstände, die werthaltig sind und wenn keine Anhaltspunkte für unrealistische Kaufpreise bestehen, entschied das Finanzgericht Köln rechtskräftig. Will das Finanzamt zum Beispiel den Wert für mitgekaufte Einbauküchen oder Markisen der Grunderwerbsteuer unterziehen, muss es laut Gericht nachweisen, dass für diese Sachen unrealistische Verkaufswerte angesetzt wurden. Dafür kann es sich aber nicht auf amtliche Abschreibungstabellen oder auf Verkaufsplattformen für gebrauchte und ausgebaute Gegenstände stützen.