Keine Werbung mit kostenloser Beratung zur Brust-Op

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"Metax-News" Oktober 2018

„Metax-News“ Oktober 2018

Schönheitschirurgen dürfen nicht damit werben, eine kostenlose Beratung zu Brustvergrößerungen durchzuführen. Das verstößt laut Oberlandesgericht Hamburg gegen das Verbot der „Wertreklame“, das im Heilmittelwerbegesetz verankert ist. Danach sind kostenlose Zugaben verboten, durch die Patienten zu einer Behandlung motiviert werden. Ein solcher Fall liege hier vor, urteilte das Gericht, da Frauen bewusst sei, dass Brustvergrößerungen in der Regel nicht von den Krankenkassen übernommen werden und damit auch die Beratung kostenpflichtig ist. Zudem knüpften Interessentinnen an eine solche Beratung die Erwartung, dass die körperlichen Voraussetzungen untersucht werden. Eine Operationsneigung könne dadurch verstärkt werden.