„Metax-News“ April 2018
Muss der Spross krankheitsbedingt seine Ausbildung für längere Zeit unterbrechen, haben die Eltern trotzdem weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Die Familienkasse hat nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz kein Recht, die Zahlungen einzustellen, so lange der Nachwuchs noch die Absicht hat, die Ausbildung nach der Genesung wieder aufzunehmen.