Kleinunternehmer und Umsatzsteuer: Vorteile und Nachteile

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Gerade zu Beginn der Selbständigkeit überlegen viele kleinere Unternehmen, ob diese für den Bereich der Umsatzsteuer Kleinunternehmer sein wollen und ob es für sie sinnvoll sein könnte. Diese Regelung hat Vorteile und Nachteile. Weiterhin beantworten wir häufige Fragen zum Kleinunternehmer und gehen auch auf Irrtümer bei Kleinunternehmer ein, die man häufiger hört.

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Was ist die Kleinunternehmerregelung überhaupt?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine besondere Besteuerungsform bei der Umsatzsteuer, bei der die Umsatzsteuer auf die Umsätze nicht erhoben wird.

Ist der Kleinunternehmer überhaupt ein Unternehmer?

Ja, auch der Kleinunternehmer ist umsatzsteuerlich ein Unternehmer.

Gilt die Kleinunternehmerregelung nur für die Umsatzsteuer oder für welche Steuerarten ist diese noch relevant?

Der Begriff Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Die Regelung des Kleinunternehmers gilt nur für die Umsatzsteuer und hat keine Bedeutung für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer.

Wie viel Gewinn darf man als Kleinunternehmen machen?

Da die Regelung nur für die Umsatzsteuer gilt und nicht für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer ist der Gewinn irrelevant und spielt keine Rolle. D.h. auch wenn ich Kleinunternehmer bin, wäre es möglich, dass ich Einkommensteuer zahlen muss. Für die Prüfung der Voraussetzungen des Kleinunternehmers zählen die Umsätze (siehe nachfolgende Frage) und nicht der Gewinn.

Welche Voraussetzungen gelten für den Kleinunternehmer? Wann zählt man als Kleinunternehmen?

Die Umsatzsteuer wird auf Umsätze nicht erhoben, wenn der Umsatz (nicht Gewinn) im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 22.000 € (bis 2019 17.500 €) war und der am Anfang des Jahres prognostizierte Umsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Fällt der Umsatz dann höher aus, ist das für das Jahr ohne Bedeutung.

Achtung: Bei der Umsatzsteuer wird nicht auf den Gewinn, sondern die Umsätze abgestellt.

Wann bin ich kein Kleinunternehmer bzw. Kleinunternehmen mehr?

Der Kleinunternehmer bzw. das Kleinunternehmen ist nicht mehr möglich, wenn:

  • im Vorjahr die Umsätze höher als 22.000 € waren oder
  • die Umsatzprognose am Anfang des Jahres für das laufende Jahr höher als 50.000 € ist oder
  • die Kleinunternehmerregelung bewusst abgewählt wird

Was ist beim Kleinunternehmer im Jahr der Gründung bzw. im 1. Jahr der Selbständigkeit zu beachten?

Bei Gründung/Übernahme bzw. im 1. Jahr der Selbständigkeit wird der Umsatz, auf ein volles Jahr hochgerechnet und es zählt als Grenze für die Beurteilung im ersten Jahr der Wert von 22.000 €.

Was sind die Nachteile der Kleinunternehmerregelung?

  • Ein Kleinunternehmer kann keine Vorsteuer ziehen.
  • Auftraggeber erkennen, dass es sich um eine kleine Firma handelt (evtl. schlechteres Ansehen).
  • Bei hohen Umsatzsteuererstattungen, z.B. wegen Investitionen, kann es sich lohnen, die Regelung nicht in Anspruch zunehmen und stattdessen den Vorsteuerüberhang zu nutzen. Der Vorsteuerüberhang ist der Saldo Umsatzsteuer abzüglich Vorsteuer. Die Vorsteuer ist dann höher als die abzuführende Umsatzsteuer aus den Umsätzen.
  • Bei Auftraggebern, die Vorsteuern ziehen können, stellt der Ausweis der Umsatzsteuer keine zusätzlichen Kosten dar. Der Ausweis der Umsatzsteuer in den Rechnungen führt bei diesen zu keinen Kostenerhöhungen. Der Unternehmer könnte aber aus seinen eigenen Eingangsrechnungen Vorsteuer ziehen und hätte dadurch für sich einen Vorteil.

Welche Vorteile gibt es beim Kleinunternehmer?

  • Es entsteht weniger Bürokratie, da die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen entfällt. Es kann sein, das das Finanzamt aber auf die Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärungen besteht, um die Umsatzgrößen für die Kleinunternehmerregelung überwachen zu können.
  • Da keine Umsatzsteuer in den Rechnungen beim Kleinunternehmer ausgewiesen werden darf, sind die End-Preise der Leistungen günstiger. Dadurch kann sich ein Wettbewerbsvorteil ergeben.

Gibt es ein Wahlrecht beim Kleinunternehmer?

Der Unternehmer hat ein Wahlrecht die Kleinunternehmerregelung zu wählen oder nicht.

Was ist mit der Umsatzsteuer, Vorsteuer beim Kleinunternehmer und wie müssen die Rechnungen aussehen?

Ein Kleinunternehmer kann keine Vorsteuer ziehen und darf keine Umsatzsteuer in seinen Rechnungen ausweisen.

Gilt die Kleinunternehmerregelung nur für deutsche Umsätze oder auch für Auslandsumsätze?

Der Begriff des Kleinunternehmers ist nur für deutsche Umsätze relevant. Diese Regelung gilt nicht für im Ausland ausgeführte Umsätze. D.h. der Kleinunternehmer, der Umsätze im Ausland ausführt (Ort der Lieferung oder Leistung im Ausland), muss sich im Ausland um die Versteuerung seiner Umsätze kümmern.

Welche Folgen gibt es, wenn ich das Wahlrecht ausübe, kein Kleinunternehmer zu sein?

Wählt der Unternehmer die Kleinunternehmerreglung bewusst ab, ist er 5 Jahre an die „normale“ Versteuerung, die Regelbesteuerung gebunden. D.h. er muss auf die umsatzsteuerpflichtigen Umsätze Umsatzsteuer für 5 Jahre abführen, auch wenn die gesamten Umsätze, die für die Kleinunternehmerregelung relevant wären, die Umsatzgrößen von 22.000 € oder 50.000 € unterschreitet.

Wo ist der Kleinunternehmer gesetzlich geregelt?

Der Kleinunternehmer ist in § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) geregelt.

Weitere Informationen

Mehr Infos zum Kleinunternehmer finden Sie im Merkblatt auf unserer Internetseite (Downloadbereich).

weitere Hinweise und Links

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Ihre Sabine Banse-Funke
Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax aus Göttingen

Vesting & Partner – Steuerberater für Ärzte und Apotheker in Göttingen

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