Klinik muss für fehlerhafte Op im anderen Krankenhaus einstehen

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Die „Metax-News“ – Januar 2017

Eine fehlerhafte Op kann dazu führen, dass ein Krankenhaus auch für die weitere mangelhafte Behandlung anderer Kliniken haftet. So hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Im konkreten Fall war eine Patientin in Recklinghausen wegen einer Magenanomalie operiert worden. Da die Nähte jedoch fehlerhaft gesetzt wurden, wurde eine Revisions-Op in einer anderen Klinik in Herne nötig. Doch auch diese misslang, so dass sich die Frau weiteren Folgeoperationen unterziehen musste. Sie verlangte von dem Recklinghausener Krankenhaus 70.000 Euro Schmerzensgeld – mit Erfolg. Das OLG urteilte, dass die Klinik, in welcher der erste Behandlungsfehler passierte, für die weiteren Schäden haftet. Auch die fehlerhafte Revisions-Op unterbreche den Zurechnungszusammenhang nicht.