Klinik muss unter Umständen zweite Einwilligung einholen

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"Metax-News" April 2019

„Metax-News“ April 2019

Gilt die Einwilligung des Patienten in eine Operation immer noch? Darüber müssen sich Krankenhäuser unter Umständen neu Klarheit verschaffen – beispielsweise dann, wenn die Op um Stunden vorverlegt wird und der Patient zuvor nur äußerst zögerlich in diese eingewilligt hatte. Weil eine Klinik dies versäumt hat, sprach das Oberlandesgericht Köln einer Frau, die am Oberschenkelhals operiert worden war, ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu. Die Patientin stand dem Eingriff skeptisch gegenüber, erklärte sich aber dann doch mit der für den nächsten Mittag geplanten Op einverstanden. Am Vormittag sollte der Ehemann allerdings eine Zweitmeinung einholen, was durch die Vorverlegung der Operation aber keine Folgen mehr hatte.