Onlineapotheken dürfen Widerrufsrecht nicht ausschließen

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"Metax-News" August 2017

„Metax-News“ August 2017

Grundsätzlich haben Verbraucher im so genannten Fernabsatzhandel, also auch bei Bestellungen im Internet, das gesetzlich verbriefte Recht, Ihre Bestellung innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Dieses Recht hatte die Internetapotheke iPill in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle apotheken- und verschreibungspflichtigen Medikamente ausgeschlossen. Begründung: Die Medikamente seien verderblich. Dagegen klagte der Bundesverband Verbraucherzentrale vzbv, der eine große Testbestellung für 13 Packungen Paracetamol aufgegeben hatte – und bekam Recht. Das Oberlandesgericht Naumburg sah hierfür keine gesetzlich verankerte Ausnahme speziell für Medikamente. Zudem rügte der vzbv die Versandapotheke, da sie wegen der ungewöhnlich großen Menge eines Medikaments mit Missbrauchpotenzial die Bestellung mehr hätte hinterfragen und im Zweifelsfall sogar verweigern müssen. Die formelhafte Belehrung allein sei hier keinesfalls ausreichend gewesen.