Patienten müssen über bedrohliche Befunde informiert werden

 In News für Heilberufler
"Metax-News" September 2018

„Metax-News“ September 2018

Auffällige oder bedrohliche Befunde müssen Ärzte ihren Patienten immer mitteilen. Das gilt laut Bundesgerichtshof auch dann, wenn der Behandlungsvertrag beendet wurde. Ärzte treffe hier eine nachwirkende Sorgfalts- und Fürsorgepflicht. Wer dieser nicht nachkomme, begehe einen Behandlungsfehler. Im konkreten Fall hatte eine Hausärztin einem Patienten die Ergebnisse einer histologischen Untersuchung (maligner Tumor im Knie) nicht mitgeteilt, obwohl sie aus dem Arztbrief des Krankenhauses sehen konnte, dass dieser nur an sie und nicht auch an den behandelnden Facharzt adressiert war. Erst als der Patient nach einem Jahr wegen einer Handverletzung wieder bei der Hausärztin vorstellig wurde, sprach sie ihn auf den Befund an.