Personalgespräche dürfen nicht heimlich aufgenommen werden

 In News für Heilberufler
"Metax-News" Februar 2018

„Metax-News“ Februar 2018

Arbeitnehmer, die Personalgespräche heimlich mit dem Smartphone aufnehmen, können fristlos gekündigt werden. Im konkreten Fall wies das Hessische Landesarbeitsgericht die Klage eines Mannes ab, der wegen solcher heimlichen Aufnahmen nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit entlassen worden war. Das Mitschneiden des Personalgesprächs verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Gesprächsteilnehmer. Dieses gewährleiste auch das Recht auf Wahrung der Unbefangenheit des gesprochenen Worts. Jeder müsse selbst bestimmen können, ob Erklärungen nur den Gesprächspartnern, einem bestimmten Kreis oder der Öffentlichkeit zugänglich sein sollen, so die Richter.