Praktikum ohne Lohn: Ein bisschen mehr als drei Monate darf´s sein

 In News für Heilberufler
"Metax-News" Januar 2020

„Metax-News“ Januar 2020

Eine Ausbildung zur medizinischen Fachangestellten ist unter Schulabgängerinnen immer noch beliebt. Praktikanten in Arztpraxen sind deshalb keine Seltenheit. Arbeiten diese nicht mehr als drei Monate mit, haben sie keinen Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Bei der Dauer, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG), kommt es auf die tatsächlich absolvierten Praktikumstage und nicht auf den formal beanspruchten Gesamtzeitraum an, wenn Unterbrechungen auf persönlichen Gründen des Praktikanten beruhen und zwischen den Abschnitten ein zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht. Auf eine Vergütung geklagt hatte im konkreten Fall eine Praktikantin, deren Einsatz auf einem Pferdehof die Drei-Monats-Frist um wenige Tage überschritten hatte. Grund; Sie hatte in Absprache mit dem Betrieb das Praktikum immer wieder für wenige Tage unterbrochen.