Rürup-Rente: Wie sind die Beiträge steuerlich absetzbar?

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In diesem Beitrag stellen wir die steuerliche Behandlung der Rürup-Rente dar.

Wie wird die Rürup-Rente steuerlich behandelt?

Die Rürup-Rentenversicherungsbeiträge werden steuerlich genauso behandelt wie die Rentenversicherungsbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung Bund, an berufsständische Versorgungswerke oder die landwirtschaftliche Alterskasse (§ 10 (1) Nr. 2a EStG). Sie werden nämlich vom Gesetzgeber der sogenannten Basisvorsorge bzw. Basisrente zugeordnet und stellen besonders absetzbare Vorsorgeaufwendungen dar.

Welche Besonderheiten gibt es bei der Rürup-Rente?

Alle die vorher genannten Rentenversicherungszahlungen der Basisvorsorge bzw. der Basisrente dienen nach dem Willen des Gesetzgebers dem Aufbau der Versorgung im Rentenalter. Die zugrundeliegenden Verträge erfüllen auch annähernd dieselben Voraussetzungen. Sie sind z. B. nicht beleihbar, nicht pfändbar, nicht an Dritte vererbbar oder auf Dritte übertragbar.

Allerdings können, je nach Vertragsbedingungen, der Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und kindergeldberechtigte Kinder eine Rente erhalten. Außerdem können Hinterbliebenenrenten und eine Mindestrentengarantiezeit für die Rentenzahlung vereinbart werden.

Wie wird die Rürup-Rente in der Ansparphase und Auszahlungsphase behandelt, wie hoch ist der Höchstbetrag und welchen Vorteil hat die Rürup-Rente?

In der Ansparphase können die Beitragszahlungen in die Rürup-Rentenversicherung steuerlich zu 100 % ab 2023 voll abgesetzt werden (2022 nur 94%). In der Auszahlungsphase müssen die von der Versicherung gezahlten Rentenbeträge als sonstige Einkünfte versteuert werden. Steuerlich ist das in der Gesamtschau in aller Regel vorteilhaft. Ursächlich dafür ist das Steuersatzgefälle zwischen Arbeitsleben und Rentenphase. Die meisten Steuerpflichtigen unterliegen in der Einzahlungsphase einem höheren Steuersatz, weil sie noch im Erwerbsleben stehen und relativ hohe Einkünfte beziehen. Bekommt der Versicherungsnehmer später die Renten ausgezahlt, werden diese meist mit einem deutlich geringeren Steuersatz versteuert, da die meisten Rentner nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben einem deutlich geringeren Steuersatz unterliegen.

Die Einzahlungen in die Rürup-Rente können steuerlich als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer zu 100 % ab 2023 voll abgesetzt werden (2022 nur 94%). Für die Einzahlung in die Basisvorsorge sind jährliche Höchstbeträge vorgesehen, die zu einem jährlich festgelegten Prozentsatz absetzbar sind. Der maximal absetzbare Betrag ändert sich dadurch jährlich, im Jahr 2020 beträgt der festgelegte Prozentsatz 90 Prozent, 2021 92 %, 2022 94 %, 2023 100% der gezahlten Beiträge. Der Höchstbetrag zur vollständigen Ausschöpfung des Abzugsvolumens in 2020 sind für Ledige 25.046 €, für 2021 25.787 Euro (51.574 Euro bei Verheirateten), 2022 25.639 Euro (51.278 Euro bei Verheirateten), für 2023 26.528 Euro (bei Verheirateten 53.056 Euro).

In den Höchstbetrag der förderfähigen Sparleistungen fließen alle Zahlungen der Basisvorsorge ein, also der Arbeitnehmeranteil und der Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung, zur Rürup-Rente, in die deutsche Rentenversicherung Bund, Zahlungen an die berufsständischen Versorgungswerke und die landwirtschaftliche Alterskasse. Bei Ehegatten verdoppelt sich der Betrag.

Bei der Rürup-Rente spart man die Versicherung mit dem Steuereffekt an und benötigt gegenüber der klassischen Rentenversicherung dadurch weniger Liquidität.

Wie hoch ist die Steuerersparnis der Rüruprente?

Wieviel Steuerersparnis sich bei der Rürup-Rente im Einzelfall ergibt, hängt vom individuellen Steuersatz der einzelnen Person ab.

Beispiel für 2020

Bei einem Alleinstehenden mit einem zu versteuernden Einkommen vor Rürup-Rente von 30.000 € im Jahr 2020 und einer Einzahlung in die Rürup Rente von 5.000 € ergibt sich eine Ersparnis von Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag von rund 1.400 €.

Ein weiteres Beispiel mit einer alleinstehenden Person im Spitzensteuersatz: Bei einem zu versteuernden Einkommen vor Rürup-Rente von 80.000 € im Jahr 2020 und einer Einzahlung in die Rürup Rente von ebenfalls 5.000 € beträgt die Ersparnis an Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag rund 2.000 €.

Beispiel 2023

Bei einer Einzahlung von 10.000 € in 2023 sind 10.000 € (100 %) absetzbar. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 % beträgt die Einkommensteuerersparnis 4.200 €. Zusätzlich kann Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag gespart werden.

Tipp zu Rentenversicherungen

Wenn man für die Rente ansparen möchte und sich für eine Versicherung entschieden hat und die Renditen der Versicherungen annähernd gleich sind, ist die Rürup-Rente die bessere Wahl, da man dort, anders als bei der klassischen Rentenversicherung, mit dem Vorteil der steuerlichen Absetzbarkeit der Versicherung anspart und wegen dieses Steuereffekts weniger Liquidität nach Steuern benötigt.

Weitere Hinweise, Steuertipps und Links

Weitere zahlreiche leicht verständliche Steuertipps, was bei der Steuererklärung absetzbar ist, erhalten Sie hier.

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Ihre Sabine Banse-Funke
Diplom-Finanzwirtin (FH) Steuerberaterin
Fachberaterin im Gesundheitswesen H:G/metax aus Göttingen

Vesting & Partner – Steuerberater für Ärzte und Apotheker in Göttingen

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