„Metax-News“ Juli 2018
Der Bundesrat hat grünes Licht für die Analgetika-Warnhinweis-Verordnung gegeben. Damit müssen Hersteller OTC-Schmerzmittel künftig nach Ablauf einer Übergangsfrist mit einem Hinweis auf der Verpackung versehen, der Verbraucher mahnt, das Medikament nicht länger ohne ärztlichen Rat einzunehmen, als in der Packungsbeilage vorgeschrieben. Betroffen von der Verordnung sind zum Beispiel die Wirkstoffe Paracetamol, Ibuprofen, Diclofenac oder Acetylsalicylsäure.