Streikverbot: Vertragsärzte dürfen nicht zu Arbeitskampfmaßnahmen greifen
Vertragsärzte dürfen nicht gegen Kassenärztliche Vereinigungen oder Krankenkassen streiken. Solche „Kampfmaßnahmen“, entschied das Bundes-sozialgericht (BSG), sind mit der „gesetzlichen Konzeption des Vertragsarztrechts“ unvereinbar. Geklagt hatte Medi-Chef Dr. Werner Baumgärtner, der zusammen mit fünf Kollegen im Oktober und November 2012 für jeweils einen Tag seine Praxis schloss und dafür einen Verweis von der KV bekam. Vertragsärzte dürften ihre Forderungen gegen KV oder Kassen nicht mit Hilfe von Arbeitskampfmaßnahmen durchsetzen, bestätigte das BSG. In der gemeinsamen Selbstverwaltung werden Kon-flikte nicht durch Streik ausgetragen, sondern durch Entscheidungen von Schiedsämtern gelöst. Baumgärtner kündigte an, eine Verfassungsbeschwerde zu prüfen.