Testament mit links: Zeugen können später nützlich sein

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"Metax-News" Oktober 2017

„Metax-News“ Oktober 2017

Rechtshänder, die wegen einer Krankheit nicht mehr mit der gewohnten Hand schreiben können, dürfen ihr Testament auch mit links verfassen. Dann sollte aber möglichst ein Zeuge zugegen sein, der später versichern kann, dass der letzte Wille von dem Erblasser mit der linken Hand geschrieben wurde. Das ist die Quintessenz aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Vor dem Gericht stritten Geschwister und Nachbarn um das Erbe eines Mannes, der aufgrund der gelähmten rechten Hand sein Testament nur noch mit links hatte schreiben können. Einem Sachverständigen gelang es wegen fehlenden Vergleichsmaterials nicht, die Echtheit der etwas krakeligen Schrift und damit des Testaments zu bestätigen. Daher war schließlich die Aussage eines Zeugen ausschlaggebend.