TSVG: Jetzt Extra-Honorar für neue und TSS-Patienten2019-09-182019-09-18https://www.vesting-stb.de/wp-content/uploads/2017/02/vesting-logo-285x94.pngVesting & Partnerhttps://www.vesting-stb.de/wp-content/uploads/2017/02/vesting-logo-285x94.png200px200px
Einige Regelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes sind im September in Kraft getreten. Für Vertragsärzte heißt das u.a.: Sie bekommen die Behandlung neuer Patienten extrabudgetär vergütet. Als neu gelten Praxisbesucher, wenn sie zwei Jahre lang nicht mehr zur Konsultation erschienen sind. Außerdem endlich scharf geschaltet: die extra-budgetäre Vergütung und die ebenfalls extra-budgetär gezahlten Zuschläge bei der Behandlung von Patienten, die durch die Terminservicestellen vermittelt wurden. Zwölf Fachgruppen müssen seit September zudem mindestens 5 offene Sprechstunden je Woche anbieten. Die Leistungen, die in diesen offenen Sprechstunden erbracht werden, werden ebenfalls in voller Höhe vergütet.