Urlaubsverfall: Arbeitgeber müssen Initiative ergreifen

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"Metax-News" August 2019

„Metax-News“ August 2019

Sollen Urlaubsansprüche von Mitarbeitern am Ende eines Jahres verfallen, müssen Arbeitgeber aktiv werden. Denn die angesammelten Erholungstage „verschwinden“ nur dann, wenn Arbeitnehmer zuvor ausdrücklich auf diese Gefahr hingewiesen wurden. Dieses Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde jetzt in Deutschland vom Landesarbeitsgericht (LAG) Köln umgesetzt – zum Nachteil eines Apothekers. Der hatte mit einem Boten vereinbart, dessen Urlaubsansprüche durch Arbeitszeitverkürzungen auszugleichen. Als das Arbeitsverhältnis beendet wurde, verlangte der Bote Geld für die noch nicht genommenen Urlaubstage und bekam vor dem LAG Recht. Dem Arbeitgeber obliege „die Initiativlast“, im laufenden Kalenderjahr den Arbeitnehmer konkret aufzufordern, den Urlaub zu nehmen. Diese Obliegenheit beziehe sich auch auf die vorangegangenen Kalenderjahre.