„Metax-News“ Januar 2018
Zwei Jahre nach der Gesetzesänderung in Bezug auf die Steuerbefreiung für Dialyseleistungen hat das Bundesfinanzministerium nun endlich den Umsatzsteuer-Anwendungserlass angepasst: Dort wurde nun eingefügt, dass Einrichtungen, mit denen Krankenkassen Verträge über die Erbringung von nichtärztlichen Dialyseleistungen abgeschlossen haben (§ 127 SGB V), von der Umsatzsteuer befreit sind.