Versorgungswerk: Keine Steuern auf zurückgezahlte Pflichtbeiträge

 In News für Heilberufler
"Metax-News" März 2018

„Metax-News“ März 2018

Ärzte oder Apotheker, die ihre berufsständische Versorgungseinrichtung verlassen (weil sie zum Beispiel Beamte und damit versicherungsfrei werden), können sich die Pflichtbeiträge erstatten lassen. Das Bundesfinanzministerium war bisher der Ansicht, dass diese Rückzahlungen zu versteuern sind, wenn zwischen dem Ende der Beitragspflicht und der Erstattung noch nicht 24 Monate vergangen sind. Der Bundesfinanzhof entschied jetzt aber anders: Die Rückzahlung von Pflichtbeiträgen ist unabhängig von einer Wartezeit steuerfrei, betonten die Richter.