Vorsicht bei Verlinkung: Inhalte fremder Webseiten sind zu prüfen

 In News für Heilberufler

Die „Metax-News“ – Februar 2017

Viele Heilberufler präsentieren sich und ihre Praxis mit eigener Homepage im Internet, nicht selten wird dabei auf andere informative Webseiten verlinkt. Keine ungefährliche Sache, wenn man nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg geht. Das hat in Anlehnung an den Europäischen Gerichtshof entschieden, das Betreiber von Webseiten für Urheberrechtsverletzungen haften, die auf verlinkten Internetseiten passieren. Im konkreten Fall hatte ein Fotograf gegen den Inhaber einer Webseite geklagt, da dieser auf Fotos verlinkt hatte, die ohne Genehmigung des Fotografen veröffentlicht worden waren. Das Gericht entschied, dass der Linksetzer den Inhalt der fremden Seiten auf Rechtsverletzungen hin hätte überprüfen müssen. Dies sei jedem mit Gewinnerzielungsabsicht Handelnden zuzumuten. Nach dem Urteil reicht der bisher übliche Hinweis in den Nutzungsbedingungen, dass für Seiteninhalte Dritter keine Verantwortung übernommen wird, wohl nicht mehr aus. Verlinkungen sollten also überprüft und im Zweifel gelöscht werden.