Widerrufsrecht der Kunden gilt auch im Medikamenten-Versandhandel

 In News für Heilberufler
"Metax-News" Juni 2019

„Metax-News“ Juni 2019

Versandapotheken können ihren Kunden nicht generell das Widerrufs- und Rückgaberecht beschneiden. Das hat das Kammergericht Berlin entschieden. DocMorris dürfe das Rückgaberecht nicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausschließen. Denn Ausnahmen vom Widerrufsrecht seien nur in wenigen Ausnahmen erlaubt, etwa bei leicht verderblichen Waren. Medikamente fielen nicht per se unter die Ausnahmetatbestände. Außerdem wiesen die Richter darauf hin, dass Versandapotheken immer eine Telefonnummer abfragen müssen, um den gesetzlich vorgeschriebenen, beratenden Rückruf zu ermöglichen.